Stadt startet Gesamtrevision der Grundordnung

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Mit neuen Grundsätzen und breiter Mitwirkung bringt Chur seine raumplanerischen Regeln auf den neuesten Stand – für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

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Ausblick über Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Chur mitteilt, bildet die Grundordnung das zentrale raumplanerische Regelwerk der Stadt. Sie umfasst das Baugesetz, den Zonenplan sowie die generellen Gestaltungs- und Erschliessungspläne.

Damit wird festgelegt, wo und wie in Chur gebaut, gewohnt, gearbeitet und sich erholt werden kann.

Anpassung an neue Anforderungen

Die geltende Grundordnung stammt im Kern aus dem Jahr 2007. Seither haben sich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung stark verändert.

So muss das Regelwerk an das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes sowie an kantonale Richtlinien und die interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe angepasst werden. Gleichzeitig sollen auch die Baugesetze der fusionierten Ortsteile Maladers und Haldenstein sowie der per 1. Januar 2025 eingegliederten Gemeinde Tschiertschen-Praden harmonisiert werden.

Letztere stellt das Projekt vor zusätzliche Herausforderungen, da ihre Ortsplanung – nach einem negativen Gemeindeversammlungsentscheid – nun auch in die städtische Planung integriert werden soll.

Grundsätze für die künftige Entwicklung

Zentraler Bestandteil der ersten Phase – und damit der vorliegenden Botschaft – sind die Grundsätze zur künftigen räumlichen Entwicklung. Diese wurden in den vergangenen zwei Jahren zu sieben Kernthemen erarbeitet: Planungszone, Mehrwertausgleich, Baulandmobilisierung, empfehlende Gremien, qualitative Aspekte, Zonierung und Verdichtung.

Die Themen betreffen unter anderem die Siedlungsentwicklung mit dem Fokus auf Verdichtung nach innen, den sorgfältigen Umgang mit bestehender Bausubstanz, den Schutz und die Vernetzung von Grün- und Freiräumen sowie eine nachhaltige Mobilitäts- und Erschliessungsstrategie.

Weitere Schwerpunkte liegen auf vielfältigem Wohnraum, der Förderung von Wirtschaft und Gewerbe sowie klimarelevanten Aspekten wie Energieeffizienz und nachhaltigem Ressourcenmanagement. Die Grundsätze schaffen eine solide Grundlage, um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und eine tragfähige räumliche Entwicklung zu ermöglichen.

Breite Mitwirkung

Die Erarbeitung der Grundsätze wurde von einem Soundingboard begleitet. Dieses Gremium besteht aus Vertretungen von Quartiervereinen, Fachverbänden und Interessengruppen und bringt vielfältige Perspektiven in den Prozess ein.

Die Stadt Chur misst der breiten Mitwirkung grosse Bedeutung bei und wird für die zweite und dritte Phase ein eigens dafür geschaffenes Beteiligungsformat einsetzen.

Mit der neuen Projektwebseite schafft die Stadt Chur eine zentrale Plattform für Information, Dialog und Beteiligung. Dort werden sämtliche relevanten Inhalte zur Revision der Grundordnung bereitgestellt.

Nächste Schritte

Parallel zur Behandlung der Phase 1 im Gemeinderat werden die Arbeiten zur Phase 2 aufgenommen. Um den Prozess der Revision zu optimieren, werden die Inhalte der bisherigen Phase 2 aufgeteilt und in zwei separaten Verfahren durchgeführt. Neu ergibt sich damit ein Vorgehen in insgesamt drei Phasen.

In der neuen Phase 2 werden dringende Aufgaben wie die Zusammenführung und Harmonisierung der Planungsinstrumente der ehemaligen Gemeinden sowie Pflichtaufgaben aus dem übergeordneten Recht und politisch weniger umstrittene Themen zeitnah revidiert.

Die erfahrungsgemäss kontroverseren Themen der Siedlungsentwicklung und Siedlungs-/Landschaftsqualität werden in der Phase 3 behandelt, damit genügend Zeit bleibt, die nötigen Grundlagen zu erarbeiten und Grundsätze zu diskutieren. Ziel der Gesamtrevision ist ein modernes, rechtssicheres und zukunftsfähiges Regelwerk, das die Entwicklung der Stadt Chur für die kommenden Jahrzehnte nachhaltig mitprägt.

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