Amtliche Mitteilungen sind neu online abrufbar

Nau.ch Lokal
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Frauenfeld,

Die Stadt Frauenfeld veröffentlicht ab 1. Juni 2025 amtliche Infos und Vernehmlassungen auf ihrer Webseite – übersichtlich, einheitlich und zentral zugänglich.

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Das Rathaus Frauenfeld. (Archivbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, ist ab dem 1. Juni 2025 die Webseite das offizielle Publikationsorgan für amtliche Mitteilungen. Der Stadtrat hat eine Verordnung verabschiedet, die die Veröffentlichung von Erlassen, Beschlüssen und Vernehmlassungen regelt – digital, zeitgemäss und für alle zugänglich.

Mit der neuen Verordnung über die öffentliche Information und Vernehmlassungen (VIV) sorgt der Stadtrat für klare und einheitliche Regeln bei amtlichen Publikationen. Die Webseite der Stadt wird zur zentralen Plattform für wichtige Mitteilungen.

Eine Kachel auf der Startseite führt künftig direkt zu den amtlichen Mitteilungen. Einmal wöchentlich erscheint ein Zusammenfassungs-Inserat in der Frauenfelder Woche, das auf die aktuellen Publikationen hinweist.

Digitale Bekanntmachung ersetzt Aushänge

Die bisherigen Schaukästen – mit Ausnahme jener des Rathauses – werden nicht weiter betrieben und den Quartiervereinen zur Weiternutzung angeboten. Mit der neuen Regelung schafft die Stadt Transparenz, vereinfacht Verfahren und stellt sicher, dass amtliche Informationen einfach und zuverlässig zugänglich sind.

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