Frauenfeld TG: Landrat aus Konstanz besucht Thurgauer Regierung

Der Thurgauer Regierungsrat hat den Konstanzer Landrat Zeno Danner und sein Führungsteam in Frauenfeld TG empfangen. Themen waren Verkehr, Migration und Abfall.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Konstanzer Landrat Zeno Danner und dessen Führungsteam zu einem Arbeitstreffen empfangen. Dabei wurden verschiedene grenzüberschreitende Themen angesprochen, die den Kanton Thurgau und den Landkreis Konstanz betreffen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau pflegt ein gutes und vertrauensvolles nachbarschaftliches Verhältnis mit dem Landkreis Konstanz. Dazu findet ein regelmässiger Austausch zwischen den Behörden statt. Im Rahmen dieses Austauschs hat der Regierungsrat den Konstanzer Landrat Zeno Danner und dessen Führungsteam in Frauenfeld zu einem Arbeitstreffen empfangen.
Zur Sprache kamen diverse Themen wie zum Beispiel der grenzüberschreitende öffentliche Verkehr, das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz, die Migration oder auch der Umgang mit Seuchen.
Ebenfalls thematisiert wurde die bereits seit Jahren bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Abfallwesen, die kürzlich durch eine Verordnungsanpassung auf EU-Ebene in Frage gestellt wurde. Der Landkreis Konstanz und der Kanton Thurgau waren zusammen massgeblich in die Interessensvertretung involviert, die letztlich zu einer permanenten Ausnahmeregelung für den Abfallexport in die Schweiz führte.
Der Landrat und der Landkreis
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags (Parlament) und seiner Ausschüsse sowie oberster Beamter eines Landkreises. In Baden-Württemberg wird er vom Kreistag gewählt. Zu seinen Aufgaben gehören: Leitung des Landratsamtes; Ausführung der Beschlüsse des Kreistages; Vertretung des Landkreises; Übernahme von Aufgaben, die zwischen den Gemeinden anfallen; Übernahme von Aufgaben, welche die Landesregierung abgibt.
Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Verwaltung des Landkreises ist an seinem Sitz (in der Kreisstadt) eine Behörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus etc.) eingerichtet.






