Kanton Thurgau: Pflegetarif bleibt 2027 bei 1.31 Franken pro Minute

Der Thurgauer Regierungsrat hat die revidierte Krankenversicherungsverordnung genehmigt. Neu kommt ein Zuschlag für die spezialisierte Palliativpflege dazu.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die revidierte Krankenversicherungsverordnung genehmigt. Gegenstand der Revision sind die Festsetzung der Normkostenbeiträge sowie die Zuschläge für die spezialisierte Palliativpflege.
Basierend auf dem Pflegebedarf und den anrechenbaren Pflegekosten legt der Regierungsrat gemäss Krankenversicherungsgesetz jährlich die Normkostenbeiträge von Kanton und Politischen Gemeinden fest. Grundlage bilden die Kosten- und Leistungsausweise der auf der kantonalen Pflegeheimliste aufgeführten Heime. Nun hat der Regierungsrat entschieden, dass der Normkostenbeitrag pro Pflegeminute für das Jahr 2027 bei Fr. 1.31 pro Pflegeminute bleibt, der Tarif wurde vergangenes Jahr erhöht.
Auf nationaler Ebene wird per 1. Januar 2027 der Begriff spezialisierte Palliativpflege mit zusätzlichen Finanzierungsbeiträgen und entsprechend höheren Eigenanteilen der Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger eingeführt. Dies muss auf kantonaler Ebene für die Pflegefinanzierung der Pflegeheime in der Krankenversicherungsverordnung abgebildet werden. Es wird ein Zuschlag für spezialisierte Palliativpflege von insgesamt Fr. 69 pro Tag eingeführt, davon sind Fr. 24.60 pro Tag als Normkostenbeitrag über den Kanton finanziert. Für Sterbehospize wird ein weiterer Zuschlag von Fr. 280 ausgerichtet.






