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Kanton Thurgau: Beim Ressourcenpotential am schlechtesten aller Kantone

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Frauenfeld,

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die erste Etappe einer kantonalen Standortentwicklung genehmigt. Sie führt zu einem Richtungsentscheid.

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Kanton Thurgau: Schlechteste Entwicklung aller Kantone – Regierung reagiert (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Kanton Thurgau steht mit anderen Kantonen im Wettbewerb um Unternehmen, Fachkräfte, Investitionen sowie Einwohnerinnen und Einwohner. Verschiedene Analysen und Bewertungen, aber auch aktuelle Entwicklungen beim nationalen Finanzausgleich zeigen für den Thurgau tiefe Bewertungen oder unterdurchschnittliche Dynamiken. Beim Ressourcenpotential im Finanzausgleich entwickelte sich der Kanton Thurgau in der letzten Periode gar schweizweit am schlechtesten von allen Kantonen.

Gleichzeitig verändern sich die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen zunehmend. Um die vorhandenen Stärken gezielt zu nutzen, Entwicklungspotenziale auszuschöpfen und den Kanton mittel- bis langfristig attraktiv und wettbewerbsfähig zu positionieren, sollen Massnahmen zur gezielten Standortentwicklung erarbeitet, priorisiert und umgesetzt werden. Es zeigt sich beispielsweise, dass trotz Positionierung im steuerlichen Bereich in der vorderen Hälfte oder gar im vorderen Drittel der Kantone, keine Zuzugsdynamik festzustellen ist.

Dies unterstreicht die Bedeutung einer integralen Betrachtung bei der Analyse der aktuellen Situation, bei der Entwicklung von Handlungsoptionen und der Entwicklung von Massnahmen.

Mit der Erarbeitung einer koordinierten kantonalen Standortentwicklung verfolgt der Regierungsrat das Ziel, eine gemeinsame Orientierung für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und weitere Akteure zu schaffen. Entlang der vorgesehenen Arbeiten werden klare Ziele definiert, Handlungsoptionen priorisiert und eine koordinierte Ausrichtung von Massnahmen in Bereichen wie Wirtschaft, Steuern, Innovation, Infrastruktur, Bildung, Raumplanung und Standortmarketing ermöglicht. Dadurch können kantonale Prioritäten definiert, Ressourcen wirksam eingesetzt und die nachhaltige, positive Entwicklung des Kantons gezielt gefördert werden.

Die Massnahmen zur Standortentwicklung für den Kanton Thurgau sollen in drei Etappen erarbeitet und umgesetzt werden: Die erste Etappe führt zu einem Richtungsentscheid darüber, welche Handlungsoptionen umgesetzt werden sollen. Die zweite Etappe führt zu im Detail ausgearbeiteten Umsetzungsplänen für die im Richtungsentscheid ausgewählten Handlungsoptionen. Die dritte Etappe führt zu Umsetzungsaufträgen.

Die zweite und die dritte Etappe sind jedoch abhängig von den Ergebnissen der ersten Etappe und können erst nach einem Richtungsentscheid durch den Regierungsrat geplant werden. Deshalb hat der Regierungsrat vorerst lediglich die erste Etappe genehmigt und für die externe Projektbegleitung durch die Hanser Consulting AG aus Zürich ein Kostendach von Fr. 70'000 beschlossen.

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