Der Steuerfuss in Gaiserwald bleibt im Jahr 2025 unverändert

An der Bürgerversammlung genehmigten die Stimmberechtigten die Jahresrechnung 2025 und das Budget 2025. Der Steuerfuss für die Grundsteuer bleibt unverändert.

Wie die Gemeinde Gaiserwald schreibt, genehmigten die Stimmberechtigten am Montag, 24. März 2025, an der Bürgerversammlung die Jahresrechnung 2024 und das Budget 2025 der Gemeinde Gaiserwald mit einer Anpassung.
Der Steuerfuss für die Grundsteuer und die Einkommens- und Vermögenssteuern bleiben im Jahr 2025 unverändert. An der Bürgerversammlung waren 394 Stimmberechtigte anwesend. Die Stimmbeteiligung betrug 6,6 Prozent.
Während der Beratung der Jahresrechnung 2024 und des Budgets 2025 ergriffen einige Stimmberechtigte das Wort. Neben allgemeinen Ausführungen zu einzelnen Geschäften gab es auch konkrete Anträge zu Budgetpositionen.
Auf Senkung der Grundsteuer wird verzichtet
Die Stimmberechtigten lehnten dabei die Erhöhung des Pensums des Schulratspräsidenten von 80 auf 90 Prozent ab und strichen die dafür nötige Position von 16'100 Franken aus dem Budget 2025. Die Erhöhung des Pensums war auf die laufende Amtsdauer befristet und mit den verschiedenen anstehenden Schulprojekten begründet.
Bei der späteren Steuerfussdiskussion unterstützten die Stimmberechtigten den Vorschlag des Gemeinderates, auf die Senkung der Grundsteuer zu verzichten. Aus der letztjährigen Bürgerversammlung bestand ein Auftrag, die Senkung der Grundsteuer von 0,8 auf 0,5 Promille auf das Jahr 2025 hin zu prüfen.
Weil in den nächsten Jahren verschiedene Investitionen in die Infrastruktur von rund 75 Millionen Franken anstehen, wollte der Gemeinderat nicht auf diese Einnahmen verzichten.
Vernehmlassung zum Organisationsmodell für die Schule läuft noch bis Ende März
In der allgemeinen Umfrage kritisierte ein Stimmberechtigter das Verfahren für das sich momentan in der Vernehmlassung befindende neue Organisationsmodell für die Schule und beantragte dessen Sistierung.
Gemeindepräsident Boris Tschirky führte dazu aus, dass die Bürgerrechte auf jeden Fall gewährt sind. Ende März 2025 läuft die Frist für die Teilnahme an der Vernehmlassung zum neuen Organisationsmodell ab.
Es gehört zu der unmittelbaren Führungsfunktion des Gemeinderates, das aus seiner Optik ideale Organisationsmodell zu bestimmen und dieses der Bürgerschaft letztendlich zur Abstimmung mit allfälligen Anpassungen der Gemeinde- und/oder Schulordnung zu unterbreiten.
An dieser Abstimmung können die Stimmberechtigten dann darüber entscheiden, ob der Vorschlag des Gemeinderates angenommen wird oder nicht.