Appenzellerland

Gemeinderat kritisiert Belastung der Gemeinden

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Herisau,

Herisau lehnt die geplante Entlastungsvorlage des Kantons ab, da sie eine Kostenverschiebung auf die Gemeinden darstelle und den Handlungsspielraum einschränke.

Gemeindehaus Herisau.
Gemeindehaus Herisau. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, hat der Kanton Appenzell Ausserrhoden bei den Gemeinden ein Gesetz und eine Verordnung zur Entlastung des Staatshaushaltes in Vernehmlassung geschickt. Dabei will der Kanton selbst acht Millionen Franken sparen, auf Kosten der Gemeinden sollen weitere vier Millionen Franken gehen.

Der Herisauer Gemeinderat anerkennt den Handlungsbedarf, lehnt jedoch eine Verschiebungsvorlage zulasten der Gemeinden ab und weist die vorliegende Umsetzung als untauglich zurück. Diese Haltung deckt sich mit der Stellungnahme der Gemeindepräsidienkonferenz.

Nach Ansicht des Herisauer Gemeinderats handelt es sich bei den die Gemeinden betreffenden Massnahmen nicht um Entlastungen, sondern um reine Kostenverschiebungen auf die unterste Staatsebene, die Gemeinden.

Zudem verkenne der Regierungsrat, dass die Gemeinden genauso massiv von Kostenschüben in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Schule betroffen seien – ohne diese auf eine untere Staatsebene verschieben zu können.

Herisau fordert neue Aufgabenverteilung

Inhaltlich geht es zum Beispiel um die Verlagerung der Kosten für die Förderung des Tourismus und eine neu einzuführende Aufwandentschädigung für die Erhebung und den Bezug der Steuern.

In Herisau hätten die kantonalen Kostenverschiebungen zusammen mit den vom Bund zu erwartenden Verschiebungen zur Folge, dass der Steuerfuss um 0,2 Steuereinheiten angehoben werden müsste, um die Erfolgsrechnung der Gemeinde im Lot zu halten, hält der Herisauer Gemeinderat fest.

Das Vorgehen sei umso unverständlicher, als die Gemeinde bereits in den letzten zehn Jahren verschiedene Mehrkosten aufgrund übergeordneter Gesetzesregelungen habe auffangen müssen, ohne die Steuern zu erhöhen.

Der Gemeinderat lehnt deshalb die kantonalen Vorschläge als nicht zielführend ab. Stattdessen sei eine grundsätzliche Überprüfung der Aufgabenverteilung beziehungsweise der Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden vorzunehmen, wie dies die Gemeinden seit Jahren anregten.

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