Oberhelfenschwil

Leerwohnungszählung im Juni in Oberhelfenschwil

Nau.ch Lokal
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Am 12.05.2022 - 07:34

Wie die Gemeinde Oberhelfenschwil mitteilt, findet auch in diesem Jahr per 1. Juni 2022 die Leerwohnungszählung für das Statistische Bundesamt statt.

Gemeindehaus in Oberhelfenschwil.
Gemeindehaus in Oberhelfenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2022 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.

Ferien- oder Zweitwohnungen beziehungsweise -häuser sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

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