Kreuzlingen aktualisiert drei zentrale Richtlinien

Per 1. September 2025 treten neue Richtlinien zu Fahrenden, Freinächten und Gastrobetrieben in Kraft, um veraltete Vorgaben zu ersetzen.

Wie die Stadt Kreuzlingen mitteilt, treten per 1. September 2025 drei aktualisierte Richtlinien in Kraft. Sie betreffen die Standplätze für Fahrende, Freinächte und Verlängerungen sowie Dekorationen für Gastrobetriebe.
Letztmals im Jahr 2018 wurden die Richtlinien über die Benutzung des Standplatzes für Fahrende mit Nachträgen ergänzt. Mittlerweile sind die Inhalte veraltet, sodass sich eine Totalrevision aufdrängte. In der Folge überprüfte ein Anwalt die Inhalte mit der heutigen Gesetzgebung.
Aus der Zeit gefallen sind auch die Richtlinien für die Dekoration von Gastgewerbebetrieben in der Stadt Kreuzlingen aus dem Jahr 1997. Eine Aktualisierung drängt sich aufgrund des kantonalen Gastgewerbegesetzes, das seit 1. Januar 2024 in Kraft ist, auf.
Die aktualisierte Richtlinie gibt Gastronominnen und Gastronomen eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen wieder, die im Feuerschutzgesetz und in der Gastgewerbeverordnung des Kantons Thurgau zu finden sind.
Regelung für Freinächte und Verlängerungen
Auch die Richtlinien für Freinächte und Verlängerungen in der Stadt Kreuzlingen mussten aufgrund der Änderungen des neuen Gastgewerbegesetzes überprüft und angepasst werden.
Diverse Artikel wurden umformuliert und Bewilligungen nach kantonalem Gastgewerbegesetz nach Freinächten, Verlängerungen und regelmässig stattfindenden Veranstaltungen unterschieden.
An seiner letzten Sitzung genehmigte der Stadtrat die Revisionen der Richtlinien über die Benutzung des Standplatzes für Fahrende und die Richtlinien für Freinächte und Verlängerungen und setzt sie per 1. September 2025 in Kraft. Die Richtlinien für Freinächte und Verlängerungen tritt ab sofort in Kraft.