Vilters-Wangs veröffentlicht Gesamtüberarbeitung Ortsplanung

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Sarganserland,

Wie die Gemeinde Vilters-Wangs bekannt gibt, können die Unterlagen zur Ortsplanung vom 9. März bis 30. April 2022 eingesehen werden.

Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung im Rathaus in Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Vilters-Wangs in einer Gesamtüberarbeitung. Die Entwürfe der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente wurden 2019 vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) vorgeprüft. Darauf basierend wurden die Entwürfe nochmals überarbeitet und angepasst.

Die Bevölkerung wird nach Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) in das Mitwirkungsverfahren einbezogen. Die Unterlagen können für die Mitwirkung vom 9. März bis 30. April 2022 auf der Webseite der Ortsplanung Vilters-Wangs oder im Rathaus Vilters-Wangs bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden.

Mit der digitalen E-Mitwirkung besteht die einfache und unkomplizierte Möglichkeit, zu den Entwürfen der überarbeiteten Ortsplanungsinstrumente Stellung zu nehmen und der Gemeinde seine Meinung mitzuteilen.

Durch den Miteinbezug aller Interessierten ist es möglich, im Dialog die Zukunft von Vilters-Wangs besser zu planen und zu gestalten. Es besteht die Möglichkeit bis zum 30. April 2022 an der E-Mitwirkung zur Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung teilzunehmen über die Webseite der E-Mitwirkung Vilters-Wangs.

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