Aufhebung der Schrebergärten wegen Bauarbeiten

Gemeinde Eggersriet
Gemeinde Eggersriet

Rorschach,

Wegen der Erneuerung von Leitungsanlagen müssen die geduldeten Schrebergärten auf Parzelle 969 bis spätestens 31. März 2026 vollständig geräumt werden.

Gemeindeverwaltung. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Eggersriet schreibt, wird im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der Leitungsanlagen auf dem Grundstück Nr. 969 die betroffene Fläche ab April 2026 für Bauarbeiten benötigt.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, die derzeit dort befindlichen Schrebergärten aufzuheben. Die Schrebergärten sind bis spätestens 31. März 2026 vollständig zu räumen.

Die Nutzung der Fläche für Schrebergärten wurde bislang von der Gemeinde Eggersriet auf Zusehen hin geduldet. Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Nutzung besteht nicht.

Räumung aus Rücksicht und Notwendigkeit

Der Gemeinde ist bewusst, dass die Räumung mit Aufwand verbunden ist und für die betroffenen Personen auch den Verlust eines persönlichen Rückzugsortes sowie der investierten Arbeit bedeutet. Aufgrund der künftigen Nutzung der Fläche ist die Beendigung der bisherigen Nutzung jedoch unumgänglich.

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die bisherige unentgeltliche Duldung gewürdigt wird und Verständnis für die Eigentumsverhältnisse sowie für das Handeln der Gemeinde im Interesse der gesamten Bevölkerung besteht.

Die Räumung umfasst insbesondere das Entfernen sämtlicher persönlicher Gegenstände, Materialien, Einrichtungen und Bepflanzungen, soweit diese behalten werden möchten.

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