Neues Modell: Betreuungsgutschein bringt Entlastung

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Schaffhauserland,

Eltern können in Schaffhausen Betreuungsgutscheine jetzt online beantragen – das neue System bringt mehr Flexibilität und gezielte finanzielle Unterstützung.

Das Schulhaus Steingut in Schaffhausen: Gebäude Altbau.
Das Schulhaus Steingut in Schaffhausen: Gebäude Altbau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Schaffhausen berichtet, erhalten Familien mit Vorschul- und Schulkindern ab dem 1. August 2025 direkte Betreuungsgutscheine. Das neue Modell für die subventionierte ausserfamiliäre Kinderbetreuung bietet den Eltern und Erziehungsberechtigten mehr Flexibilität bei der Wahl der Betreuungseinrichtung und sorgt für finanzielle Entlastung.

Ab heute steht auf der Website der Stadt Schaffhausen ein benutzerfreundlicher Online-Rechner zur Verfügung, der es Eltern und Erziehungsberechtigten ermöglicht, schnell und unkompliziert zu berechnen, wie hoch ihre Betreuungsgutscheine voraussichtlich ausfallen.

Dies ermöglicht eine transparente und einfache Planung der eigenen Kosten. Auch die Antragsstellung für die Betreuungsgutscheine kann ab sofort online über die städtische Webseite erfolgen.

Freie Wahl

Mit der Einführung der Betreuungsgutscheine erfolgt ein Systemwechsel: Statt einzelne Betreuungseinrichtungen zu subventionieren, unterstützt die Stadt Schaffhausen die Eltern und Erziehungsberechtigten künftig direkt.

Familien haben damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Betreuungseinrichtung ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Im Gegenzug profitieren sie von einer finanziellen Entlastung.

Die Gutscheine können für Plätze in einer Kinderkrippe, einem Schülerhort, einem Mittagstisch oder einer Tagesfamilie genutzt werden.

Anpassung der Tarife

Im Rahmen der Einführung der Betreuungsgutscheine werden auch die Tarife für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung angepasst. Diese Anpassung ist notwendig, da die Tarife über viele Jahre unverändert geblieben sind.

Besonders Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren dabei vom Systemwechsel. Familien mit höherem Einkommen müssen mit höheren Kosten rechnen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben Familien mit einem jährlichen massgebenden Einkommen von bis zu 160‘000 Franken. Dabei gilt: Je niedriger das Einkommen, desto höher der Betrag, den die Familie durch die Gutscheine erhält.

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