Kanton St. Gallen: Elternfragebogen statt obligatorischer Erstkontakt

Staatskanzlei Kanton St. Gallen
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Stadt St. Gallen,

Die vorberatende Kommission des Kantonsrats will den Sprachstand von Vorschulkindern im Kanton St. Gallen künftig mit einem Elternfragebogen erheben lassen.

Kanton St. Gallen
Kanton St. Gallen: Elternfragebogen statt obligatorischer Erstkontakt (Symbolbild) - Keystone

Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» umfasst das Thema Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt sowie ein Massnahmenpaket, das die frühe Förderung im Kanton verankert. Mit diesem sollen die Gemeinden Instrumente erhalten, um Kinder in den ersten Lebensjahren wirkungsvoll zu fördern und bestmöglich auf den Übertritt in die Volksschule vorzubereiten. Der Kantonsrat ist an der Sommersession 2026 auf die Sammelvorlage eingetreten und hat diese zur Klärung verschiedener Aspekte an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.

Das zuständige Departement des Innern informierte an der Sitzung der vorberatenden Kommission darüber, welche Kosten ein Obligatorium zur Teilnahme an einem Angebot der frühen Förderung für die Gemeinden mutmasslich hätte. Die Kommission nimmt zudem das Ergebnis eines externen Rechtsgutachtens zu Kenntnis, das bestätigt, dass eine Kostenbeteiligung der Eltern bei Besuchsobligatorien für Kinder aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist. Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei Besuchsobligatorien, die sich an die Eltern richten.

Das Rechtsgutachten empfiehlt, auch solche Angebote unentgeltlich anzubieten.

Selbstdeklaration statt vorschulischer Erstkontakt

Die vorberatende Kommission hält an ihren bestehenden Anträgen fest und spricht sich insbesondere weiterhin für eine Fokussierung der frühen Förderung auf die sprachlichen Kompetenzen aus. Die Mehrheit der Kommission unterstützt auch die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage: Gemeinden sollen in bestimmten Fällen eine Massnahme der frühen Förderung für Eltern und Kind verpflichtend anordnen können.

Aus Sicht der Kommission wäre ein obligatorischer vorschulischer Erstkontakt mit einer Fachperson der frühen Kindheit für die grosse Mehrheit der Kinder ohne Förderbedarf mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Anstelle eines flächendeckenden Erstkontakts soll deshalb eine Sprachstanderhebung mittels Elternfragebogen als Selbstdeklaration erfolgen. Dieses Verfahren wird in verschiedenen Kantonen bereits angewendet und ist aus Sicht der Kommission niederschwelliger und kostengünstiger.

Liegen einer Gemeinde Hinweise vor, dass die gemachten Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, kann sie diese durch eine Fachperson im Bereich der frühen Kindheit überprüfen lassen.

Ein Antrag auf Rückweisung der Sammelvorlage an die Regierung zur umfassenden Überarbeitung sowie Anträge auf ersatzlose Streichung des vorschulischen Erstkontakts wurden von der Mehrheit der Kommission abgelehnt.

Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Herbstsession in erster beziehungsweise einziger Lesung und voraussichtlich in der Wintersession 2026 in zweiter Lesung. Der Bericht, Botschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem und den Geschäftsnummern 40.25.05 / 22.25.14 / 22.25.15 zu finden.

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