St. Gallen: Drei Wochen bezahlter Urlaub schon vor der Geburt

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Die SP/Juso/PFG-Fraktion fordert für schwangere Angestellte der Stadt St. Gallen drei Wochen bezahlten Urlaub vor der Geburt. Die Motion ging am 25. August ein.

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St. Gallen: Drei Wochen bezahlter Urlaub schon vor der Geburt (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Gemäss geltendem Bundesrecht haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub ab dem Tag der Geburt. Ein bezahlter Urlaub vor der Geburt ist jedoch bisher nicht vorgesehen. In der Praxis zeigt sich, dass viele schwangere Arbeitnehmerinnen in den letzten Wochen vor der Geburt aus gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben werden.

Verschiedene Städte und Kantone haben diese Situation erkannt und erste Schritte unternommen, um dem entgegenzuwirken. So hat die Stadt Winterthur letztes Jahr beschlossen, städtischen Mitarbeiterinnen künftig drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub zu gewähren. Hintergrund ist, dass rund 80 Prozent der schwangeren Angestellten dort in den letzten Wochen vor der Geburt krankgeschrieben waren.

Mit dieser neuen Regelung will Winterthur die Gesundheit von Mutter und Kind stärken und gleichzeitig die Planbarkeit für die Verwaltung verbessern – bei geringen Mehrkosten. Auch die Stadt Zürich prüft derzeit eine ähnliche Regelung.

Ein solcher vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub wäre ein wichtiges Zeichen für eine moderne, familienfreundliche Personalpolitik und würde die Stadt St. Gallen als attraktive Arbeitgeberin positionieren. Zudem würde die Planungssicherheit der Stadtverwaltung erhöht, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert, die Gesundheit der Mitarbeitenden unterstützt und unnötige Krankheitsausfälle reduziert werden. Auch eine allfällige Prämienerhöhung der Krankentaggeldversicherung bei vorzeitigem krankheitsbedingtem Ausfall könnte verhindert werden.

Als öffentliche Arbeitgeberin trägt die Stadt eine besondere Verantwortung, faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen zu schaffen, die sich an den realen Bedürfnissen der Mitarbeitenden orientieren.

Vor diesem Hintergrund wird der Stadtrat beauftragt, dem Stadtparlament eine Vorlage zur Anpassung des Personalrechts zu unterbreiten, mit welcher für schwangere Angestellte der Stadt St. Gallen ein bezahlter vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub von drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eingeführt wird.

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