Personenbeförderungsreglement tritt im Sommer 2025 in Kraft

Eine Abstimmungsbeschwerde gegen das neue Personenbeförderungsreglement der Stadt St.Gallen wurde vom Departement des Innern des Kantons St.Gallen abgewiesen.

Die Inkraftsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements, auch bekannt als Taxireglement, verzögerte sich aufgrund einer Abstimmungsbeschwerde, welche beim Departement des Innern (DI) des Kantons St.Gallen eingereicht wurde, wie die Stadt St.Gallen schreibt.
Die Abstimmungsbeschwerde wurde nun abgelehnt, womit die nächsten Schritte hin zur Umsetzung des neuen Personenbeförderungsreglements eingeleitet werden können.
Die neuen Bestimmungen zum Taxiwesen tragen der Wirtschaftsfreiheit und dem Binnenmarktrecht Rechnung. Nebst dem klassischen Taxigewerbe werden auch App-basierte Personenbeförderungsdienste geregelt und das Reglement ist möglichst wettbewerbsneutral ausgestaltet.
Das neue Personenbeförderungsreglement wird voraussichtlich im Sommer 2025 eingeführt.