St.Gallen aktualisiert Angebotsplanung Alter

Die Stadt setzt auf ambulante Pflege und Betreutes Wohnen, um steigenden Altersbedarf kosteneffizient zu decken und neue Heimplätze zu vermeiden.

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, sieht das kantonale Sozialhilfegesetz vor, dass Gemeinden periodisch den prognostizierten Bedarf an Unterstützungsleistungen für die Betreuung und Pflege von betagten Menschen mit den dafür notwendigen Angeboten abgleichen und wenn nötig Massnahmen ergreifen.
Die Angebotsplanung Alter für die Jahre 2025 bis 2035 liegt nun vor. Die Stadt St.Gallen steht wie andere Gemeinden in der Schweiz vor der Herausforderung, die bis 2040 kontinuierlich zunehmende Anzahl Personen der geburtenstarken Jahrgänge bedarfsorientiert, qualitativ und kosteneffizient zu pflegen und zu betreuen.
Keine zusätzlichen stationären Plätze
Sollte der Anteil von Menschen mit tiefen Pflegestufen in den Heimen gleich bleiben wie bis anhin, müssen Heimplätze ausgebaut werden.
Da sich die Anzahl Personen mit altersbedingtem Unterstützungsbedarf nach dem Jahr 2040 aufgrund der Demografie wieder verringern wird, und weil eine Versorgung – gerade bei tiefem Pflegebedarf – zu Hause möglich und meist sinnvoll ist, soll mit verschiedenen Massnahmen ein Ausbau von neuen stationären Plätzen vermieden werden.
Eine Reduktion des prognostizierten minimalen Überbestands an Heimplätzen ist nicht vorgesehen, da für gewisse Personen ein Heimaufenthalt trotz tiefem Pflegebedarf sinnvoll sein kann.
Ausbau von ambulanten und intermediären Angeboten
Die Angebotsplanung zeigt, dass für eine den Heimen vorgelagerte Versorgung, Bemühungen zu einer Verlagerung von medizinischen oder pflegerischen Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich notwendig sind.
Dazu gehören ausreichend und erschwingliche ambulante Pflege- und Betreuungsangebote wie beispielsweise eine 24-Stunden-Spitex, Entlastungsangebote für Angehörige sowie die Verfügbarkeit von intermediären Angeboten wie Betreutes Wohnen sowie Tages- und Nachtstrukturen.
Massnahmen in Umsetzung
Die Stossrichtung der aktualisierten Angebotsplanung knüpft an die städtische Bedarfsplanung von 2017 und an die Strategie Alter und Gesundheit 2030 an.
Der Fokus soll insbesondere auf der Umsetzung eines Projektes zur Förderung von Betreuung zu Hause und auf der Prüfung der Rolle und möglicher Förderung von Betreuten Wohnangeboten durch die Stadt liegen.
Zusätzlich soll die Schaffung einer Anlaufstelle Alter und die weiterführende Prüfung der Zusammenarbeit mit den Heimen geprüft werden.






