Verwaltungsgericht stoppt FLOZ und Tempo 30 in St.Gallen

Der Versuch des Stadtrats St.Gallen, auf der Kornhausstrasse das Verkehrsregime FLOZ mit Tempo 30 einzuführen, scheitert vor dem Verwaltungsgericht.

Wie die TCS Sektion St.Gallen – Appenzell mitteilt, plante der St.Galler Stadtrat mit Beschluss vom 16. Juni 2022 auf der Kornhausstrasse vor dem Einkaufszentrum Neumarkt in St.Gallen (Abschnitt St. Leonhard-Strasse bis Teufenerstrasse) die versuchsweise Einführung des Verkehrsregimes «FLOZ» («fussgängerstreifenlose Ortszentren» oder auch «flächiges Queren in Ortszentren»).
FLOZ hätte es den Fussgängern ermöglicht, die Kornhaustrasse zwischen der St. Leonhard-Strasse und der Teufener Strasse an jeder beliebigen Stelle und nicht mehr auf den dafür bisher vorgesehenen Fussgängerstreifen zu überqueren. Nach der Absicht des Stadtrats hätte die Querung der Fahrbahn auf diesem so zentralen Strassenabschnitt nach dem «Koexistenzprinzip» erfolgen soll, das heisst unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Das flächige anstelle des gebündelten Querens bei Fussgängerstreifen als wesentlicher Aspekt dieses Verkehrsregimes setzt voraus, dass auf das Anbringen von Fussgängerstreifen verzichtet wird. Es war deshalb vorgesehen, den Fussgängerstreifen auf der Höhe der Vadianstrasse aufzuheben.
Verwaltungsgericht stoppt Tempo 30 und FLOZ in St.Gallen
Weil gemäss der Stadt St.Gallen durch FLOZ die Verkehrssicherheit gefährdet gewesen wäre, verfügte sie auf der Kornhausstrasse eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde. Der TCS erhob gegen diese Verkehrsanordnung Rekurs.
Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen wies diesen zunächst ab. Das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen hiess die dagegen vom TCS erhobene Beschwerde nun aber gut und hob die Verkehrsanordnung auf. Damit wird auch FLOZ nicht realisiert.
Verwaltungsgericht entscheidet gegen FLOZ
Das Verwaltungsgericht argumentierte in seinem Entscheid vom 22. April 2025, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des Fussgängerstreifens auf der Höhe der Vadianstrasse seien vorliegend nicht erfüllt. Damit entfielen sowohl die Grundlagen für das Verkehrsregime FLOZ als auch für die Temporeduktion auf 30.
Der TCS erachtet es als sinnlos, Verkehrsregime zu testen beziehungsweise einzuführen, welche zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen, welcher dann wiederum durch eine Temporeduktion begegnet werden muss.
Er begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und sieht sich in seiner langjährigen Forderung erneut bestätigt, Tempo 30 grundsätzlich nur auf siedlungsorientierten Strassen zuzulassen, nicht aber auf verkehrsorientierten Strassenabschnitten.
Nur auf diese Weise wird die Strassenhierarchie gewahrt und kann die Strasse die ihr zugedachten Funktionen erfüllen, insbesondere um Ausweichverkehr in die Wohnquartiere zu verhindern.
Tempo 50 auf St. Leonhard-Strasse bleibt bestehen
Der TCS konnte bereits Ende des letzten Jahres ein wichtiges Rekursverfahren für sich entscheiden. Der St.Galler Stadtrat plante damals auf einer der Hauptverkehrsachsen der Stadt St.Gallen, nämlich auf der St. Leonhard-Strasse und dem Oberen Graben, auf einer Strecke von rund 600 Metern eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde.
Der TCS erhob dagegen Rekurs. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen hat diesen Rekurs mit Entscheid vom 16. September 2024 gutgeheissen. Damit bleibt es bei Tempo 50 auf diesem wichtigen Strassenabschnitt.