Thal passt Reglemente für Fernwärme und Wasserversorgung an

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St. Margrethen,

Wie die Gemeinde Thal SG mitteilt, liegen die angepassten Reglemente für Fernwärme und Wasserversorgung noch bis zum 24. Mai 2024 öffentlich auf.

Revision
Der Bundesrat verzichtet auf neue Regeln für die Revision bundesnaher Unternehmen. (Symbolbild) - pixabay

Der Betrieb, der Unterhalt und die gesamte Betreuung des Energienetzes in Altenrhein wird in rechtlicher und betrieblicher Hinsicht in den Aufgabenbereich der Fernwärme integriert.

Somit sind neu die gleichen Personen für das Energienetz zuständig, die auch die heutigen Fernwärmenetze betreuen.

Als Folge dieser Anpassung muss das Reglement Fernwärme ergänzt werden. Der Rat hat die entsprechenden Anpassungen im April 2024 genehmigt.

Reglemente liegen bis 24. Mai öffentlich auf

Diese unterstehen dem fakultativen Referendum; die entsprechende Auflage erfolgt seit dem 15. April und noch bis 24. Mai 2024.

In der gleichen Zeit liegen Anpassungen am Reglement der Wasserversorgung auf.

Geändert wird die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen und Abgaben; so wird neu der Neuwert von Liegenschaften als Bemessungsgrundlage herangezogen und nicht mehr der Zeitwert.

Ausserdem wird der Freibetrag für Anschlussbeiträge bei Umbauten und Erweiterungen von 50'000 auf 70'000 Franken erhöht.

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