Scuol GR: Wahlzettel im falschen Couvert zählen nicht

In Scuol GR findet der zweite Wahlgang am 15. November statt – zwei Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung. Wer die Couverts verwechselt, stimmt ungültig.

Die Gemeinde Scuol hat im vergangenen Jahr beschlossen, das Online-Abstimmungssystem E-Voting einzuführen. Vorerst ist es nicht möglich, die Gemeindewahlen mit diesem System durchzuführen. Somit mussten die Gemeindewahlen erst im Oktober durchgeführt werden, drei Wochen nach der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 27. September.
Gemäss Gemeindeverfassung (Art. 12 Abs. 2) ist ein zweiter Wahlgang für die Gemeindewahlen spätestens vier Wochen nach dem ersten durchzuführen. Das heisst, dass wir diese am 15. November, zwei Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung vom 29. November durchführen werden.
Um Verwechslungen mit der eidgenössischen Abstimmung zu vermeiden, bitten wir Sie, den Inhalt der beiden Umschläge nicht zu verwechseln. Die Stimmrechtscouverts der Gemeindewahl sind mit einem Stempel und der Stimmrechtsausweis mit dem Datum des Wahlsonntags (15. November) versehen.
Wenn die Wahl- bzw. Stimmzettel und der Stimmausweis in den falschen Umschlag gelegt werden, können wir sie nicht annehmen und Ihre Stimme ist weder für die Wahl noch für die Abstimmung gültig.







