Bischofszell entscheidet an der Urne über Feuerwehrfusion

Die Bischofszeller Bürger befinden am 18. Mai über den Zusammenschluss der Feuerwehr mit Hauptwil-Gottshaus, die finale Entscheidung folgt am 22. Mai 2025.

Wie die Stadt Bischofszell berichtet, sollen die Feuerwehren Bischofszell und Hauptwil-Gottshaus künftig innerhalb eines Zweckverbandes zusammenarbeiten. Damit der Zusammenschluss zu Stande kommt, müssen beide Gemeinden zustimmen.
Einen ersten Entscheid fällen die Bischofszeller Stimmberechtigten am 18. Mai an der Urne. Die Stadt Bischofszell und die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus verfügen beide über leistungsstarke und verlässliche Feuerwehren.
Gleichzeitig wachsen aber auch die Herausforderungen, denen sich beide Organisationen in den kommenden Jahren stellen müssen, kontinuierlich. Mit der Gründung eines Zweckverbands «Sitter-Thur» sollen die Aufgaben künftig gemeinsam bewältigt werden. Beide Gemeindebehörden unterstützen das Vorhaben.
Bischofszell entscheidet in zwei Schritten
Dem Zusammenschluss müssen beide Gemeinden zustimmen. Die Abstimmungsverfahren unterscheiden sich jedoch etwas. Die Gemeindeordnung der Stadt Bischofszell sieht vor, dass über Mitgliedschaften in Zweckverbänden an der Urne abgestimmt werden muss.
Die Bischofszeller Stimmberechtigten befinden daher am Abstimmungssonntag vom 18. Mai über den Beitritt in den Zweckverband «Sitter-Thur» mit dem Organisationsreglement (Statuten). Bei Zustimmung wird vier Tage später an der Gemeindeversammlung, am 22. Mai, noch über ein neues Feuerschutzreglement abgestimmt.
Doppeltes Ja für Feuerwehrfusion notwendig
Für den Zusammenschluss braucht es in Bischofszell also quasi ein doppeltes Ja sowohl an der Urne wie auch an der Gemeindeversammlung. In Hauptwil-Gottshaus wird am 10. Juni an der Gemeindeversammlung über das gesamte Paket befunden.
Spätestens dann wird bekannt sein, ob der Zusammenschluss umgesetzt werden kann. Damit genügend Zeit für die öffentliche Debatte bleibt, kann die Abstimmungsbotschaft bereits jetzt auf der Webseite der Stadt eingesehen werden. Ebenfalls digital publiziert werden das Organisations- sowie Feuerschutzreglement.