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    Bereit für Schnee und Eis: Winterdienst gut gerüstet

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    Zuzwil SG ist mit einem gut eingespielten Winterdienst in die Schneesaison gestartet. Der Werkhof sorgt dafür, dass Strassen und Wege sicher befahrbar bleiben.

    Winter Schnee
    Winter Schnee Symbolbild - keystone/dpa

    Die kalte Jahreszeit ist da und im Flachland liegt bereits der erste Schnee, berichtet die Gemeinde Zuzwil. Die Mitarbeitenden des Unterhaltsdienstes sind bestens für die kälteste Jahreszeit gerüstet.

    So kann die Sicherheit auf den Strassen, Wegen, Plätzen und Trottoirs auch während der Wintermonate gewährleistet werden. Zusätzlich unterstützen externe Helfer das Team, damit bei anhaltenden oder starken Schneefällen rasch und effizient reagiert werden kann.

    Während der Wintermonate hat für den Werkhof höchste Priorität, die Strassen und Wege mit geeigneten und möglichst umweltschonenden Mitteln von Eis und Schnee zu befreien. Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen ohne grosse Probleme und ohne Risiken durch das Strassennetz kommen.

    Anpassung des Fahrstils

    Auf den Strassen und Wegen kann es in den Wintermonaten rutschig und gefährlich werden. Auch wenn der Unterhaltsdienst rund um die Uhr einsatzbereit ist, können Schneefälle oder Glätte innert kurzer Zeit zu schwierigen Verkehrsverhältnissen führen.

    Alle Verkehrsteilnehmenden sind deshalb angehalten, ihre Fahrweise der Witterung anzupassen und genügend Abstand zu halten. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, Winterreifen zu montieren.

    Es wird den Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern jedoch empfohlen, da Versicherungsleistungen im Schadensfall bei mangelhafter oder fehlender Ausrüstung gekürzt werden können.

    Freie Flächen erleichtern die Schneeräumung

    Eine rationelle Schneeräumung ist gewährleistet, wenn die zu pfadenden Flächen frei von Fahrzeugen sind. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten erheblich.

    Die Folgen sind Verzögerungen und Lücken in der Räumung. Motorfahrzeughalterinnen und -halter werden gebeten, ihre Fahrzeuge bei Schnee oder Glätteprognosen in Garagen oder auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.

    Rückschnitt von Sträuchern

    In Strassen- oder Wegprofile hineinragende Pflanzen stellen im Winter zusätzliche Hindernisse dar. Sie können Räumfahrzeuge beschädigen oder deren Einsatz erschweren. Aus diesem Grund wird empfohlen, Sträucher und Bäume entlang der öffentlichen Flächen zurückzuschneiden.

    Der Schnee von privaten Zufahrten oder Vorplätzen darf nicht auf öffentlichen Strassen oder Plätzen deponiert werden, da dies die Winterdienstarbeiten zusätzlich erschwert.

    Gemäss den Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes kann privates Grundeigentum jedoch im erforderlichen Umfang für die Schneeräumung genutzt werden, sofern dies notwendig ist.

    Kinder informieren

    Insbesondere sollen Kinder darauf hingewiesen werden, gegenüber Räumfahrzeugen stets genügend Abstand zu halten und sich ihnen nicht zu nähern. Räumfahrzeuge haben eingeschränkte Sichtbereiche und können Schnee in weitem Radius auswerfen, was zusätzliche Gefahren birgt. Umsichtiges Verhalten unterstützt die Arbeit des Winterdienstes.

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