Ortsplanung in Zuzwil ist einen Schritt weiter

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Wil,

In Zuzwil ist die Ortsplanungsrevision nach Ablauf der Referendumsfrist abgeschlossen. Nun prüft das kantonale Amt die eingereichten Unterlagen.

Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zuzwil berichtet, unterstanden das Baureglement und der Zonenplan vom 25. April bis 4. Juni 2025 dem fakultativen Referendum. Innerhalb der Frist ging kein Referendumsbegehren ein. Damit ist die kommunale Ortsplanungsrevision vorerst abgeschlossen. Nun ist das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) an der Reihe.

Die Aufgaben des AREG ist es, den kommunalen Richtplan zur Kenntnis zu nehmen, den Rahmennutzungsplan mit Baureglement und Zonenplan sowie die dazugehörigen Berichte zu prüfen und zu genehmigen. Das Amt wird dazu voraussichtlich mehrere Monate benötigen – auch andere St.Galler Gemeinden überarbeiteten aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes ihre Ortsplanungen, die genehmigt werden sollen.

Der Gemeinderat ist guter Dinge, dass das AREG den Erlassen zustimmen wird. Die Einsprechenden erhalten anschliessend mit einem Gesamtentscheid die Möglichkeit, gegen den Rahmennutzungsplan, den Volksentscheid sowie die Genehmigung des AREG zu rekurrieren.

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