Wil SG: Gasnetz-Rückbau – Stimmvolk entscheidet über Fonds

Wil,
Die Stimmberechtigten von Wil SG entscheiden am 29. November 2026 über den Gasnetzstilllegungsfonds der TBW. Der Rückbau kostet rund 45,8 Millionen Franken.

Die Stimmberechtigten der Stadt Wil entscheiden am 29. November 2026 über das Reglement für den Gasnetzstilllegungsfonds der Technischen Betriebe Wil (TBW). Der Gasausstieg ist bereits beschlossen. Mit der Abstimmung wird geregelt, wie die ohnehin anfallenden Stilllegungs- und Rückbaukosten finanziert werden sollen.
Der Fonds sieht eine zweckgebundene Finanzierung durch die Gaskundschaft im gesamten TBW-Versorgungsgebiet vor. Stadtrat und Stadtparlament empfehlen die Annahme der Vorlage.
Das Stadtparlament genehmigte das Reglement am 2. Juli 2026 mit 25 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Tarifposition für den Gasnetzstilllegungsfonds wurde Anfang 2026 in die Gasabrechnungen aufgenommen.
Nach Zustandekommen des Referendums beschloss der Stadtrat, die Einlagen bis zur Volksabstimmung aufzuschieben und den Zuschlag vorübergehend nicht mehr zu verrechnen. Bereits in Rechnung gestellte und einbezahlte Beträge wurden der Gaskundschaft gutgeschrieben.
Der Gasausstieg ist beschlossen
Die Gasnetzstrategie der TBW sieht vor, das Gasnetz zwischen 2035 und 2050 etappenweise stillzulegen. Sie orientiert sich am schweizweiten Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Stadtparlament nahm die Strategie im Februar 2024 zur Kenntnis, genehmigte die damit verbundenen Reglementsänderungen und beauftragte die TBW, den Ausstieg aus der Gasversorgung voranzutreiben.
Die TBW haben ihre Gaskundinnen und Gaskunden in Folge über den geplanten Ausstieg informiert. Sie beraten zu erneuerbaren Alternativen und begleiten die Kundschaft beim Umstieg. Der langfristige Zeitplan soll es ermöglichen, den Ersatz von Heizungsanlagen frühzeitig zu planen.
Die Abstimmung vom 29. November betrifft die Finanzierung dieses beschlossenen Ausstiegs. Auch bei einer Ablehnung des Fondsreglements fallen Kosten für die sichere Stilllegung und den Rückbau an. In diesem Fall müsste eine andere Finanzierung geregelt werden.
Rund drei Viertel des Gasnetzes liegen ausserhalb der Stadt Wil
Das Gasnetz der TBW umfasst rund 570 Kilometer. Davon befinden sich 128 Kilometer in der Stadt Wil und 442 Kilometer in den umliegenden Gemeinden. Damit liegen rund drei Viertel des gesamten Netzes ausserhalb der Stadt Wil.
Auf die umliegenden Gemeinden entfielen im Jahr 2025 zudem rund 60 Prozent des Gasabsatzes. Die Fondslösung berücksichtigt dieses regionale Versorgungsgebiet: Alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher, die Gas von den TBW beziehen, würden entsprechend ihrem Verbrauch zur Finanzierung beitragen. Nach Auffassung von Stadtrat und Stadtparlament folgt dies dem Verursacherprinzip.
Die Kosten werden innerhalb jener Versorgung getragen, deren Infrastruktur stillgelegt wird. Damit soll eine ausschliessliche Belastung des Wiler Steuerhaushalts vermieden werden.
Transparente Finanzierung über den Gasverbrauch
Für die Stilllegung, den Rückbau sowie vorgesehene Entschädigungs- und Begleitmassnahmen werden Kosten von rund 45.8 Millionen Franken erwartet. Der Fonds soll die dafür notwendigen Mittel während der verbleibenden Betriebsdauer des Gasnetzes aufbauen.
Das Reglement sieht einen Zuschlag auf die Netzkosten zwischen 1 und 3 Rappen pro verkaufter Kilowattstunde Gas vor. Die Höhe bestimmt der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Tariffestsetzung. Der Zuschlag wird auf der Gasabrechnung separat ausgewiesen.
Zusätzlich sind Einlagen aus der Betriebsrechnung der TBW möglich. Für Endverbraucherinnen und -verbraucher, deren Wettbewerbsfähigkeit durch den Zuschlag erheblich beeinträchtigt würde, kann der Stadtrat diesen auf Gesuch hin reduzieren.
Fondsgelder sind an festgelegte Zwecke gebunden
Der Fonds wird in der städtischen Rechnung separat geführt und abgerechnet. Dadurch bleiben die Einzahlungen und die Verwendung der Mittel nachvollziehbar. Die Fondsmittel dürfen ausschliesslich für die im Reglement festgelegten Aufgaben im Zusammenhang mit der Stilllegung, dem Rückbau oder einer allfälligen Transformation des Gasnetzes verwendet werden.
Dazu gehören insbesondere die Planung und Projektierung, die sichere Ausserbetriebnahme und Versiegelung von Anschlüssen sowie der Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen einschliesslich Grab- und Wiederherstellungsarbeiten. Auch behördliche Bewilligungen und vorgesehene Entschädigungen aufgrund des Gasausstiegs können daraus finanziert werden.
Eine Umnutzung von Netzteilen für andere Energieträger kann ebenfalls aus dem Fonds finanziert werden, sofern sie technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und die erforderlichen Beschlüsse vorliegen.
Während des Bestehens des Fonds stehen die Mittel damit weder zur allgemeinen Deckung des städtischen Defizits noch für sachfremde Aufgaben oder andere Versorgungssparten der TBW zur Verfügung.
Andere Finanzierung bei einer Ablehnung
Bei einem Nein zum Fondsreglement müsste die Finanzierung anderweitig sichergestellt werden, beispielsweise durch Rückstellungen aus allfälligen Gewinnen der TBW. Diese würden die Abgaben der TBW an die Stadt Wil reduzieren und damit den Wiler Steuerhaushalt belasten. Die finanziellen Folgen würden dadurch auch Steuerzahlende mittragen, die das Gasnetz nicht nutzen.
Stadtrat und Stadtparlament empfehlen deshalb die Annahme des Reglements. Sie beurteilen den Fonds als langfristige, transparente und verursachergerechte Finanzierung unter Beteiligung des gesamten regionalen Versorgungsgebiets.






