Appenzell Innerrhoden erleichtert energetische Sanierungen

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat die Vorschriften für energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden gelockert. Zusätzliche Aussenwärmedämmungen dürfen neu den Grenzabstand zum Nachbargrundstück auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft unterschreiten.

Die neue Regelung gilt seit dem 1. April 2026, wie das Bau- und Umweltdepartement am Freitag mitteilte. Die Lockerung betrifft ausschliesslich bestehende Bauten und ist unabhängig von der Bauzone. Für Neubauten gelten weiterhin die ordentlichen Grenzabstände.
Eine zusätzliche Aussenwärmedämmung ist bis zu einer Dicke von 35 Zentimetern erlaubt. Bisher war für eine solche Grenzabstandsunterschreitung die Zustimmung der Nachbarschaft erforderlich.
Mit der Anpassung der Bauverordnung sollen nun energetisch sinnvolle Sanierungen gefördert und der administrative Aufwand verringert werden. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren bleibt bestehen.






