Volksinitiative gegen Tempo-30 in Herisau AR ist ungültig

Die Volksinitiative «Keine neuen Tempo-30-Strecken auf Herisauer Durchgangsstrassen» kommt nicht zur Abstimmung. Sie wurde aufgrund des Verstosses gegen übergeordnetes Recht für ungültig erklärt.

Der Beschluss der Ungültigkeit fällte zuerst das Herisauer Gemeindeparlament. Dagegen hatte der Initiant Beschwerde beim Kanton eingelegt, wie die Herisauer Gemeindekanzlei am Freitag mitteilte. Der Regierungsrat lehnte diesen ab. Der Entscheid wurde gemäss Mitteilung nicht an das Ausserrhoder Obergericht weitergezogen.
Die Volksinitiative war im vergangenen August mit 380 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangte, dass auf Gemeindestrassen «mit übergeordneter Verbindungsfunktion» keine neuen Tempo-30-Zonen eingeführt werden dürfen. Bestehende Tempo-30-Zonen sollten ausserdem überprüft werden. Im Fall von nicht erhöhter Unfallgefahr sollten sie mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 50 versehen werden.






