Graubünden wartet Kokain-Pilotversuch in Genf ab

Keystone-SDA Regional
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Chur,

SP-Regierungsrat Peter Peyer hat sich am Mittwoch im Bündner Grossen Rat in Chur gegen einen zeitnahen Pilotversuch für eine Kokainabgabe ausgesprochen. SP-Grossrat Patrik Degiacomi hatte nachgefragt, ob eine ärztlich kontrollierte Abgabe von Kokain an Schwerstsüchtige für Graubünden eine Option sein könnte.

In Graubünden wird vorerst kein Pilotversuch für eine Kokainabgabe an Schwerstabhängige durchgeführt. (Symbolbild)
In Graubünden wird vorerst kein Pilotversuch für eine Kokainabgabe an Schwerstabhängige durchgeführt. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/CHRISTIAN CHARISIUS

Degiacomi reichte seine Fragen mit Blick auf das Universitätsspital in Genf ein. Dieses plant dazu einen Pilotversuch. Dies verbunden mit der Erwartung, dass sich die nachgewiesenen Wirkungen der Einführung der heroingestützten Behandlung in diesem Bereich wiederholen: geringere Sterblichkeit, weniger Kriminalität, stabilisierte Lebensumstände und die Verlagerung des Konsums aus den Gassen in kontrollierte Einrichtungen.

Graubünden eifert Genf allerdings vorerst nicht nach, wie Peyer am Mittwoch im Parlament erklärte. Die Fachwelt sei sich derzeit nicht einig darüber, ob eine ärztliche Kokainabgabe für Schwerstsüchtige vergleichbare Effekte wie die heroingestützte Behandlung zeigen könnte.

Eine kokaingestützte Behandlung von Schwerstsüchtigen bewege sich ausserdem wohl aufgrund der aktuellen Bundesgesetzgebung im Graubereich. «Wir gehen derzeit von der Annahme aus, dass auf eidgenössischer Ebene zwar gesetzliche Grundlagen für Therapie und Forschung bestehen, allerdings lassen diese Grundlagen nicht darauf schliessen, welche Therapieformen oder Forschungsdesigns gesetzlich zulässig und damit bewilligungsfähig wären», so Peyer.

Entsprechend müssten auf eidgenössischer Ebene zuerst die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit eine kokaingestützte Behandlung von Schwerstsüchtigen möglich werden würde.

Der Kanton werde aber den Verlauf des Projektes in Genf «mit Interesse verfolgen». Bei einem positiven Ausgang und der Schaffung der notwendigen bundesrechtlichen Vorgaben «wird der Kanton die Schaffung eines Angebots prüfen», so Peyer.

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