Kanton übernimmt Kontrolle über Tempo 30 in der Stadt Schaffhausen

Der Schaffhauser Regierungsrat entscheidet künftig über die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen in der Stadt Schaffhausen. Die neue Regelung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.

Ab Mai entscheidet nicht mehr die Stadt Schaffhausen, sondern der Kanton über die Einführung von Tempo 30 auf den dortigen Kantonsstrassen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Damit setzt die Exekutive ein Postulat aus dem Kantonsrat um, das Mitte März mit knapper Mehrheit überwiesen worden war.
Hintergrund der Neuregelung ist der Streit um Geschwindigkeitsreduktionen. Bürgerliche Politiker befürchteten, dass die Stadt das Tempo auf wichtigen Hauptachsen flächendeckend auf 30 km/h senken und damit den Verkehrsfluss behindern könnte. Um dies zu verhindern, liegt die Hoheit nun beim kantonalen Baudepartement.
Laut Mitteilung wird der Kanton vorerst keine Änderungen am bestehenden Verkehrsregime vornehmen. Grund dafür ist die sogenannte Verkehrsflussinitiative, welche die Beibehaltung von Tempo 50 auf «verkehrsorientierten Strassen» fordert. Eine geplante Abstimmung darüber musste wegen einer Beschwerde beim Bundesgericht verschoben werden.
Der Regierungsrat will den Gerichtsentscheid und den Ausgang der späteren Abstimmung abwarten. Bis dahin bleibt es auf dem Kantonsstrassennetz innerorts grundsätzlich bei der generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.





