St. Gallen: Politisch heisser Herbst wegen Tempo 30!

Franz Welte
Franz Welte

Stadt St. Gallen,

Tempo 30 soll künftig auch auf verkehrsorientierten Strassen gelten. Der Stadtrat will dies durchsetzen – doch dagegen regt sich Widerstand.

Tempo 30
Die Frage nach Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen sorgt im Kanton St. Gallen für politische Kontroversen. - zVg

Nach dem Zustandekommen des Referendums von SP, Grünen, GLP und ihren Jungparteien sowie Verkehrsverbänden wie dem VCS gegen das modifizierte Strassengesetz wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Diese dürfte voraussichtlich erst Anfang 2027 stattfinden.

Zudem wird zu klären sein, ob das vom Kantonsrat beschlossene Verbot, auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich keine Temporeduktionen vorzunehmen, bundesrechtlich haltbar ist.

Die Regierung hatte die von einer bürgerlichen Motion verlangte Lösung in ihrer Stellungnahme im Gegensatz zur vorberatenden Kommission als bundesrechtswidrig beurteilt.

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates aus FDP, Mitte-EVP und SVP setzte sich gegen den Willen der Regierung durch. Sie beschloss ein faktisches Verbot von Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen sowie auf Gemeindestrassenerster Klasse.

Damit wird eine Regelung verhindert, wie sie der Stadtrat in der Stadt St. Gallen flächendeckend vorgesehen hatte. Die Stadt hat allerdings bereits zehn Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen erweitert.

Damit gibt es inzwischen 75 Tempo-30-Zonen. Die Schweizerische Vereinigung der Mobilitäts- und Verkehrsfachleute (SVI) hat die möglichen Vorteile und Nachteile von Tempo 30 aus fachlicher Sicht aufgelistet.

Dies bietet die Chance, die Auswirkungen sachlich und jenseits ideologischer Sichtweisen zu beurteilen.

Vorteile und Chancen

Als Chance nennt die SVI insbesondere die mögliche Reduktion der Lärmbelastung. Die Auswirkungen hängen dabei von der gefahrenen

Geschwindigkeit, der Strassensteigung und der Verkehrszusammensetzung ab. Niedrige Geschwindigkeiten können zudem die Verkehrssicherheit erhöhen. Sie können zu weniger Unfällen und weniger gravierenden Unfallfolgen führen.

In der Regel verbessern sie auch die Situation für den Fuss- und Veloverkehr. Tiefere Geschwindigkeiten führen nicht automatisch zu einer geringeren Leistungsfähigkeit des Strassennetzes. Massgebend ist vielmehr die Leistungsfähigkeit der Knoten.

Bist du für mehr Tempo 30 in Städten?

In Zentrumsbereichen mit vielen querenden Fussgängerinnen und Fussgängern kann eine Temporeduktion den Verkehrsablauf während der Spitzenstunden sogar verbessern. Die Trennwirkung der Fahrbahn wird reduziert und das Queren der Strasse für Fussgängerinnen und Fussgänger erleichtert.

Auch strassenbegleitende Baumpflanzungen können durch eine Temporeduktion erleichtert werden. Diese haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Gleichzeitig kann die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden verbessert und die gegenseitige Rücksichtnahme gestärkt werden.

Nachteile und Risiken

Als wichtigsten negativen Punkt nennt die SVI einen möglichen Widerspruch zur sogenannten selbsterklärenden Strasse. Im Extremfall entspricht eine temporeduzierte Strecke nicht dem erwarteten Temporegime.

Bei mangelnder Akzeptanz kann dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je nach Situation, etwa aufgrund der Streckenlänge und der Haltestellenabstände, kann Tempo 30 zudem negative Auswirkungen auf die Reisezeiten der Busse haben.

Werden die Zeitverluste zu gross, könnte unter Umständen ein zusätzliches Fahrzeug erforderlich werden. Für die öffentliche Hand entstünde dadurch ein finanzieller Mehraufwand.

Tempo 30
Tempo 30 löst viele Diskussionen aus. (Symbolbild) - keystone

Auch für den motorisierten Individualverkehr kann die Einführung von Tempo 30 je nach Streckenlänge und Vortrittsregime zu längeren Reisezeiten führen. Möglich sind zudem Verkehrsverlagerungen auf das untergeordnete Netz, insbesondere in Nebenverkehrszeiten.

Dadurch könnte die Hierarchie des Strassennetzes beziehungsweise die Kanalisierung des Verkehrs auf den Hauptverkehrsstrassen untergraben werden. Auch die Verständlichkeit des Vortrittsregimes kann beeinträchtigt werden.

Dies kann zu Unsicherheiten führen. In Tempo-30-Zonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Fahrbahn keinen Vortritt.

Fussgängerstreifen sind dort nur beschränkt zulässig. Der Rechtsvortritt gilt nur zwingend bei einer Zonensignalisation. Auch dies kann zu Verständnisproblemen und Verwechslungen mit Begegnungszonen führen.

Die politischen Argumente

In der bisherigen politischen Diskussion wurde gegen die neue Bestimmung im Strassenverkehr vor allem mit einer möglichen Bevormundung der Gemeinden argumentiert. Den Gemeinden dürften keine wesentlichen Kompetenzen in der Verkehrspolitik entzogen werden.

Tempo 30 sei zudem eine sinnvolle Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Lärm. Manche Kantonsstrassen durchquerten Dorfzentren oder führten an Schulhäusern vorbei.

Dort müsse der Sicherheit besondere Beachtung geschenkt werden. Die bürgerlichen Fraktionen und der TCS argumentieren vor allem mit der unterschiedlichen Funktion der Strassentypen.

Diese sei entscheidend für das Funktionieren des gesamten Verkehrsnetzes. Mit einem «Generell 30» in St. Gallen würde es ihrer Ansicht nach zu einer unerwünschten Verlagerung des Verkehrs in die Wohngebiete kommen.

Die Effizienz der Notdienste, des öffentlichen Verkehrs und der Lieferdienste würde beeinträchtigt. Zudem würden Lärm und Abgase durch die zunehmende Zahl elektrisch betriebener Fahrzeuge ohnehin stark reduziert. Bei Tempo 30 handle es sich deshalb um eine «ideologisch verordnete Dauerbremse».

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.

Kommentare

User #3118 (nicht angemeldet)

PS: Mal schauen wie lange die dann merken, dass sich dann auch die ÖV dran zu halten haben und Anpassungen daran ein Vermögen kosten, bzw. der ÖV dadurch genau so sinnlos ausgebremst wird wie der Individualverkehr.

User #3118 (nicht angemeldet)

Verjähren eigentlich Volksabstimmungen nach einigen Jahrzehnten? An der eidgenössischen Volksabstimmung vom 4. März 2001 lehnte das Schweizer Stimmvolk die VCS-Initiative «Strassen für alle» (für ein generelles Tempo 30 innerorts) mit 79,7 Prozent der Stimmen und allen Ständen überdeutlich ab. Die Höchstgeschwindigkeit innerorts blieb somit bei 50 km/h. Nebenbei, ich kenne Zürich und andere Städte, wo überall 30er Zonen eingeführt wurden, oder wo abgelehnt einfach 20 einzelne Tempo 30 Schilder aufgestellt wurden. Meistens werden dann die Fussgängerstreifen entfernt. Ich weiss von Strassen, wo nun mehr Unfälle passieren. Und selbst bin ich auch fleissig auf der Hupe, weil alle blind auf die Strasse laufen und meinen, sie hätten Vortritt. Ich kläre die Fussgänger und auch Velofahrer jeweils freundlich auf, ernte aber nur Schimpfworte und Finger.

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