St. Galler Kantonsrat will Sozialhilfe für Schutzstatus S kürzen

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Stadt St. Gallen,

Im Kanton St. Gallen soll Flüchtlingen mit Schutzstatus S weiterhin nur ein reduzierter Anspruch auf Sozialhilfe zugestanden werden. Der Bund muss diese Ungleichbehandlung allerdings zuerst noch ermöglichen. Der Schutzstatus ist auf fünf Jahre beschränkt und läuft ab 2027 ab.

Der St. Galler Kantonsrat will die Sozialhilfe für den Schutzstatus S nach Ablauf der fünfjährigen Frist reduzieren. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat will die Sozialhilfe für den Schutzstatus S nach Ablauf der fünfjährigen Frist reduzieren. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Motion wurde von Ratsmitgliedern aus allen vier Fraktionen eingereicht und am Dienstagvormittag für dringlich erklärt. Damit muss sie am Mittwoch und damit noch innerhalb der laufenden Session behandelt werden.

Hintergrund des Vorstosses ist der Ablauf der auf fünf Jahre beschränkten Frist für den Schutzstatus S. Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine erhielten ihn im März 2022 zugesprochen. Der Status läuft damit ab Frühjahr 2027 aus. Danach erhalten die Flüchtlinge eine Aufenthaltsbewilligung und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe. Bisher erhielten sie einen reduzierten Betrag.

Die Kantone befürchten wegen der hohen Zahl der Personen mit Schutzstatus S hohe Mehrausgaben. Vor diesem Hintergrund plant der Bund laut Motion eine Anpassung der Asylverordnung. Darin würde die Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit einer an den Status S gekoppelten Aufenthaltsbewilligung mit der einheimischen Bevölkerung aufgehoben. Die Kantone wären in der Festsetzung des Unterstützungsstandards frei.

Der Schutzstatus S bleibe «weiterhin klar rückkehrorientiert», heisst es im Vorstoss. Eine Besserstellung gegenüber Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen rechtfertige sich nicht.

Die Motionäre verlangen von der Regierung, dass sie sich auf die Änderung der bundesrechtlichen Voraussetzungen vorbereitet. Das kantonale Sozialhilfegesetz soll so geändert werden, dass für Flüchtlinge mit Status S weiterhin ein reduzierter Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

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