St. Galler Regierung will Wohnsitzpflicht für Kreisrichter lockern

In St. Gallen dürfen Richterinnen und Richter künftig im ganzen Kanton wohnen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Richterinnen und Richter von St. Galler Kreisgerichten sollen künftig im ganzen Kanton wohnen dürfen – und nicht mehr nur im eigenen Gerichtskreis. Die Regierung will so die Auswahl an Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt vergrössern.
Die Änderung geht auf einen Vorschlag der Rechtspflegekommission zurück, der vom Kantonsrat im April 2024 mit 81 gegen 34 Stimmen unterstützt wurde. Begründet wurde sie mit dem Fachkräftemangel bei den juristischen Berufen, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag.
Mit einer Gesetzesänderung will nun die Regierung die Wohnsitzpflicht für die haupt- und teilamtlichen Kreisrichterinnen und Kreisrichter lockern. Diese verfügen über eine juristische Ausbildung und müssen eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung vorweisen.
Ihre Urteile basierten hauptsächlich auf Bundesrecht oder auf kantonalem Recht, heisst es in der Vorlage.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Falls in einem Fall Kenntnisse lokaler Gegebenheiten erforderlich seien, könne sich eine Richterin oder ein Richter diese aneignen, beispielsweise durch einen Augenschein vor Ort.
Anders ist die Situation für nebenamtliche Richterinnen und Richter. Für sie soll es bei der Wohnsitzpflicht im Gerichtskreis bleiben. Die Laienrichterinnen und Laienrichter brächten unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen Lebensbereichen in das Gericht ein, schrieb die Regierung.
Der Fachkräftemangel ist bei ihnen weniger ein Problem. Die Vorlage wird in einer der kommenden Sessionen im Kantonsrat beraten.