17'235 Personen erhielten im Thurgau fehlerhafte Steuerrechnungen

Ein Fehler in der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau führt zu überhöhten Rechnungen für 17'235 Personen.

Die Thurgauer Steuerverwaltung hat in den provisorischen Rechnungen der Bundessteuern von 17'235 Personen die Kinderabzüge nicht berücksichtigt. Der Kanton habe nun den Fehler behoben und die korrigierten Steuerrechnungen zum Versand vorbereitet, schrieb er am Dienstag in einer Mitteilung.
Der Fehler sei aufgrund einer falschen Konfiguration entstanden und wegen ungenügenden Tests von der Steuerverwaltung nicht erkannt worden. Die vorgesehenen 259 Franken Abzug pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person wurden dadurch nicht in den provisorischen Steuerrechnungen berücksichtigt.
Nach Schätzung der «Thurgauer Zeitung» anfangs März wurden dadurch insgesamt rund acht Millionen Franken zu viel in Rechnung gestellt.
Zurückzahlung bei bereits beglichenen Fehl-Rechnungen
Falls Steuerpflichtige die fehlerhafte provisorische Steuerrechnung bereits begleichen haben, werde der zu viel bezahlte Betrag zurückerstattet, hiess es in der Mitteilung weiter. Ansonsten könne die alte provisorische Rechnung ignoriert werden.