Ehemaliger Bündner Richter wegen Vergewaltigung vor Gericht
Chur 30.10.2024 - 09:01
Ein ehemaliger Verwaltungsrichter steht in Chur wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor Gericht.
Am Donnerstag steht in Chur ein ehemaliger Verwaltungsrichter vor dem Regionalgericht. Er muss sich dem Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung stellen. Das Opfer ist gemäss Anklage eine ehemalige Praktikantin des Bündner Verwaltungsgerichts.
Der Vorfall geht auf den Abend des 13. Dezembers 2021 zurück, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht. Damals soll der vollamtliche Richter die damalige Praktikantin in seinem Büro vergewaltigt und sexuell genötigt haben.
Das Opfer habe «unmissverständlich klargemacht», dass sie die sexuellen Handlungen nicht wolle. Sie habe versucht, ihn wegzustossen und mehrmals ihren Widerwillen geäussert. Der Beschuldigte soll schliesslich für die sexuellen Handlungen seine «körperliche Überlegenheit» eingesetzt haben.
Weiter wird dem Ex-Richter vorgeworfen, sich der Ausnützung einer Notlage schuldig gemacht zu haben. So soll die damalige Praktikantin die Handlungen nur geduldet haben, weil er ihr Vorgesetzter und eine «angesehene, einflussreiche Person» gewesen sei.
Missbrauch von Machtstellung?
Sie befürchtete demnach negative Auswirkungen auf ihre berufliche Laufbahn, würde sie sich wehren. Der Beschuldigte habe diese Abhängigkeit ausgenutzt. Weiter soll er der Geschädigten und deren Freund in anonymen Briefen gedroht haben, dafür zu sorgen, dass beide ihre Anwaltsprüfungen in Graubünden nicht bestehen würden.
Die Vorwürfe kamen erst Ende 2022 ans Licht, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Mann eine Strafuntersuchung wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität führt. Zudem eröffnete die Kommission für Justiz und Sicherheit des Bündner Grossen Rats ein Aufsichtsverfahren gegen den Beschuldigten.
Kurz danach, Mitte Dezember 2022, trat der Richter von seinem Amt zurück. «Ich erachte diesen Schritt als notwendig, um meine Familie, die Institution, aber auch meine Person selbst und Dritte vor weiterem Schaden und Reputationsverlust zu schützen», erklärte er damals über seine Anwältin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sein Rücktritt sei aber nicht als Schuldeingeständnis zu werten.
Das Aufsichtsverfahren wurde durch den Rücktritt gegenstandslos und eingestellt. Die Verhandlung des Falls wurde vom Regionalgericht Plessur auf zwei Tage angesetzt.