Kantonalgefängnis Frauenfeld: Sogar Schulungsraum wird zur Zelle!

Zehn neue Haftzellen sind im Kantonalgefängnis in Frauenfeld geplant. Eine Reaktion auf einen dringenden Bedarf.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Kantonalgefängnis Frauenfeld herrscht Platzmangel.
- Der Kanton will auf dem Areal des Kantonalgefängnisses zehn provisorische Zellen bauen.
Im Kantonalgefängnis Frauenfeld wird improvisiert. Dort, wo Inhaftierte eigentlich lernen, arbeiten oder sich tagsüber aufhalten sollten, mussten bereits Räume zu Zellen umfunktioniert werden.
Aus Schulraum wird Haftraum. Aus Aufenthaltsraum wird Schlafplatz. Aus Alltag wird Ausnahmezustand.
Der Grund: Im Thurgau fehlen Haftplätze. Seit Januar 2023 ist in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft das Überbelegungskonzept aktiv.
Seit September 2023 lag die Belegung im Kantonalgefängnis Frauenfeld zeitweise deutlich über 100 Prozent, im Januar 2024 sogar bei 120 Prozent. Der Kanton verfügt aktuell über 67 Haftplätze: 56 im Kantonalgefängnis Frauenfeld und 11 im Regionalen Untersuchungsgefängnis Kreuzlingen.
Rund zwölf Behörden können Personen einweisen, gleichzeitig müssen fast zehn verschiedene Haftarten bewältigt werden. Nun will der Kanton auf dem Areal des Kantonalgefängnisses zehn provisorische Zellen bauen.

Für Silvio Stierli, Leiter des Thurgauer Amts für Justizvollzug, ist das keine Komfortmassnahme, sondern eine Reaktion auf eine akute Lage. Geprüft wurden drei Varianten: mehr Platzierungen in anderen Kantonen, ein Provisorium auf externem Gelände oder ein Anbau innerhalb des bestehenden Gefängnisareals.
Favorisiert wurde die dritte Lösung. Sie ist schneller umsetzbar, betrieblich einfacher und günstiger als ein externer Standort. Die neuen Zellen sollen im Nordwesten des bestehenden Gefängnisses entstehen.
Klingt pragmatisch. Zeigt aber auch, wie eng der Spielraum geworden ist. Denn Gefangene einfach in andere Kantone zu verlegen, funktioniert nur, solange dort Platz ist.
Der Thurgau ist zwar Teil des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. Die Planung erfolge gesamtschweizerisch über die Konkordate, schreibt Stierli.
Doch im Alltag hilft das nur begrenzt: «Wenn diese jedoch auch in der Überbelegung sind, nehmen diese keine unserer Inhaftierten auf bzw. bestehen teilweise lange Wartefristen.»
Auch die kantonale Dokumentation hält fest, dass andere Kantone ebenfalls mit Voll- oder Überbelegungen kämpfen. Ausserkantonale Platzierungen kosten zudem 195 Franken pro Person und Tag.
Dazu kommen Transporte, Absprachen mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie zusätzlicher Organisationsaufwand. Ein Netzwerk freier Haftplätze nützt wenig, wenn im ganzen Netzwerk kaum noch freie Plätze vorhanden sind.
Alternative Lösungen
Besonders heikel ist die Lage in der Untersuchungshaft. Dort sitzen Menschen, die noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Trotzdem sind sie eingesperrt, weil Behörden etwa Fluchtgefahr oder Kollusionsgefahr sehen.
Gerade deshalb stellt sich die Frage nach Alternativen besonders scharf. Electronic Monitoring, also die Fussfessel, klingt nach moderner Lösung. Andere Länder setzen stärker auf offene Vollzugsformen, kontrollierte Übergänge, Therapie, Arbeit und digitale Überwachung.
Für den Thurgau winkt Stierli bei der Untersuchungshaft jedoch weitgehend ab. «Für Untersuchungshaft kommen Alternativen wie EM etc. kaum infrage», schreibt er. Bei Fluchtgefahr oder Kollusionsgefahr könne «nur mit einer Inhaftierung» begegnet werden.
Das ist der harte Kern der Debatte. Eine Fussfessel kann anzeigen, wo jemand ist. Sie kann aber nicht sicher verhindern, dass jemand Zeugen beeinflusst, Beweise abspricht oder sich einem Verfahren entzieht.
Bei echter Kollusionsgefahr bleibt die Zelle aus Sicht der Behörden oft die einzige Antwort.
Folgen der Überbelegung
Doch damit ist die grössere Frage nicht beantwortet. Wenn Alternativen zur Untersuchungshaft kaum greifen, warum wächst der Druck auf diese Haftform so stark? Gibt es mehr Einweisungen?
Dauern Verfahren länger? Fehlen Anschlussplätze? Werden Fälle komplexer? Oder staut sich im Justizsystem schlicht alles an derselben Stelle? Die Folgen der Überbelegung reichen weit über fehlende Betten hinaus.
Inhaftierte können weniger arbeiten oder lernen. Sozialkontakte werden eingeschränkt. Konflikte lassen sich schlechter entschärfen, weil Ausweichmöglichkeiten fehlen.
Das Personal muss mehr Ein- und Austritte, Termine, Kontrollen, Besuche und Transporte bewältigen. Gleichzeitig bleibt weniger Zeit für Gespräche und Betreuung.
Brisant ist auch ein anderer Punkt: Kurzfreiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen mussten wegen der Überbelegung teilweise abgewiesen und auf später verschoben werden.

Das löst nichts, es vertagt das Problem nur. Ersatzfreiheitsstrafen entstehen etwa, wenn Bussen oder Geldstrafen nicht bezahlt werden. Dann wird aus einer Geldschuld am Ende Haftzeit.
Damit bekommt die Debatte eine soziale Schärfe. Sitzt jemand im Gefängnis, weil er gefährlich ist? Oder weil er nicht bezahlen konnte? Für Menschen mit stabilem Einkommen ist eine Busse ärgerlich.
Für Menschen ohne Geld kann sie zur Abwärtsspirale werden. Am Ende steht nicht selten die Frage: zahlen oder sitzen.
Kurzfristig braucht der Thurgau wohl zusätzliche Plätze. Überfüllte Gefängnisse sind riskant für Inhaftierte, Mitarbeitende und den Betrieb. Langfristig aber reicht Beton allein nicht.
Der Knast der Zukunft beginnt nicht erst hinter Gittern. Er beginnt früher: bei schnelleren Verfahren, bei Therapieangeboten, bei Schuldenberatung, bei gemeinnütziger Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe und bei einer besseren Planung über Kantonsgrenzen hinweg.
Die zehn neuen Zellen in Frauenfeld sind deshalb mehr als ein Bauprojekt. Sie sind ein Symptom. Der Thurgau schafft nun zusätzlichen Raum. Die spannendere Frage bleibt: Wie verhindert man, dass auch dieser Raum bald wieder voll ist?
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Kreuzlinger Nachrichten» erschienen.







