Geschäftspartner erschossen: 16 Jahre Haft für Todesschützen

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat am Mittwoch einen 51-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im April 2023 seinen Geschäftspartner auf offener Strasse erschossen.

«Was der finale Auslöser war, dass der Beschuldigte die Contenance verlor, bleibt weiterhin ungeklärt», sagte der vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung am Mittwochnachmittag. Antworten auf die zentrale Frage nach dem «Warum?» sei der Mann nicht nur den Angehörigen des Opfers schuldig geblieben, sondern auch dem Gericht während der Verhandlung am Dienstag.
Keine Zweifel habe das Gericht aber am Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft tags zuvor beschrieben hatte, so der Richter weiter. Demnach gab der heute 51-Jährige im April 2023 auf offener Strasse drei Schüsse auf seinen Geschäftspartner ab. Den letzten davon in den Kopf. Der Geschäftspartner starb wenige Stunden nach der Tat in einem Spital.
«War es Mord oder eine vorsätzliche Tötung? Diese Frage hatte das Gericht ebenfalls zu beurteilen», so der vorsitzende Richter weiter. Die Tat sei skrupellos und verwerflich gewesen. Aber: «Auch wenn die Tat auf den ersten Blick aussehen mag wie ein Mord, war sie das nicht.» Ein «ausserordentlich grauenhaftes» Vorgehen sei nicht zu erkennen.
Zudem habe der Mann nach dem Tötungsdelikt Passanten darum gebeten, die Polizei zu rufen. Ein Mörder verlange nach einem Tötungsdelikt kaum nach der Polizei. Zudem sei davon auszugehen, dass er die Tat nicht von langer Hand geplant gehabt habe, so der Richter.
Anwalt der Opferfamilie plädierte auf Mord
Während der Verhandlung am Dienstag hatte der 51-jährige Mann die Tat nie bestritten. Er sprach von einem langen Streit zwischen seinem Geschäftspartner und ihm, der sich um Investitionen und Geld drehte. Mehrmals habe er seinen Geschäftspartner gebeten, ihm sein Geld zurückzuzahlen. Dieser habe ihn jedoch immer wieder vertröstet, verspottet und bedroht. In einer «Kurzschlussreaktion» erschoss er ihn, sagte der Mann weiter.
Ein Anwalt, der die Mutter und einen Sohn des Erschossenen vertritt, hatte am Dienstag erfolglos gefordert, die Anklage von vorsätzlicher Tötung auf Mord zu ändern. Der Beschuldigte habe geplant, gezielt und besonders skrupellos gehandelt. Dass der 51-Jährige das Opfer als skrupellosen Geschäftsmann darstelle, habe rein «prozesstaktische Gründe», sagte der Anwalt zudem.
Dass auch das Gericht die Tat letztlich als vorsätzliche Tötung und nicht als Mord qualifizierte, akzeptierten er und seine Mandanten, sagte der Anwalt nach der Urteilsverkündung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie werden das Urteil aller Voraussicht nach nicht weiterziehen.
Über hunderttausend Franken Genugtuung
Zur Frage, ob Mord oder vorsätzliche Tötung, hatte sich am Dienstag auch die Staatsanwältin geäussert. «Isoliert betrachtet» gebe es zwar Merkmale, die auf Mord hindeuteten. «Die Schwelle von vorsätzlicher Tötung zu Mord wurde aber nicht eindeutig überschritten», so die Staatsanwältin damals.
Neben vorsätzlicher Tötung sprach das Gericht den 51-Jährigen am Mittwoch auch wegen der Gefährdung des Lebens schuldig. Kurz nach der Tat hatte er seinen Revolver auf einen Zeugen gerichtet, was das Gericht ebenfalls bestrafte.
An die Mutter, die Kinder sowie an die Ehefrau des Verstorbenen muss der 51-jährige über hunderttausend Franken Genugtuung bezahlen. Zudem trägt er die Prozesskosten von mehreren zehntausend Franken.






