Leichenfunde: St. Gallen und Liechtenstein müssen getrennt ermitteln

Die Ermittlungen zu den Todesfällen in Vaduz und Sevelen SG dauern weiterhin an. Die beiden Verfahren machen an der Landesgrenze Halt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach den gefundenen Leichen in Sevelen SG und Vaduz laufen die Ermittlungen.
- Es gibt eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
- Aber ein gemeinsames Verfahren wird nicht eröffnet.
Die Ermittlungen zu den Todesfällen in Sevelen SG und in Vaduz dauern weiterhin an.
In Sevelen SG, unweit der Grenze zu Liechtenstein, wurde vor einer Woche an Heiligabend ein 41-jähriger Mann tot aufgefunden worden.
Beim 41-Jährigen handelt es sich nach bisherigen Erkenntnissen um einen leitenden Mitarbeiter der Liechtensteiner Gemeinde Triesen.

Dieser war kürzlich aufgrund von Unregelmässigkeiten in der Gemeindekasse suspendiert worden. Bei einer Routinekontrolle wurde ein Defizit von 71'000 Franken festgestellt.
Ebenfalls letzte Woche an Heiligabend wurden in der liechtensteinischen Hauptstadt Vaduz drei Personen tot in einer Wohnung aufgefunden. Dabei handelt es sich um den 73-jährigen Vater, die 68-jährige Mutter und die 45-jährige Schwester des in Sevelen aufgefundenen Mannes.
Ermittlungen ziehen sich
Nun liegen die Leichenfunde in Sevelen SG und in Vaduz bei den Staatsanwaltschaften.
«Die beiden Verfahren werden zwar getrennt geführt, doch arbeiten die liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden eng mit den Schweizerischen zusammen.» Das sagt Brigitte Kaiser, Stellvertreterin des Leitenden Staatsanwalts in Liechtenstein, auf Anfrage von Nau.ch.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen bestätigt ebenfalls ein laufendes Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Todesfall in Sevelen.
Zu möglichen neuen Erkenntnissen geben beide Seiten an, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden können. Es dürfte also noch eine Weile dauern.
Grenzüberschreitendes Verfahren bislang nicht vorgesehen
Die getrennte Führung der Verfahren ergibt sich aus dem Territorialitätsprinzip. Heisst: Jedes Land darf nur in seinem Staatsgebiet ermitteln.
Daniela Dobler von St. Gallen Staatsanwaltschaft erklärt gegenüber Nau.ch: «Die Zuständigkeit ergibt sich von Gesetzes wegen in erster Linie aus dem Territorialitätsprinzip, was bedeutet, dass sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein originär für die Strafuntersuchung in ihrem räumlichen Geltungsbereich zuständig sind.»
Und weiter: «Eine grenzüberschreitende Verfahrensvereinigung ist bei derzeitigem Verfahrensstand nicht vorgesehen.»
Obduktionen angeordnet
Die Landespolizei Liechtenstein hatte bereits in der vergangenen Woche bestätigt, dass Obduktionen der vier Toten angeordnet wurden. Diese fanden am Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen statt.
Parallel dazu wurden physische und digitale Spuren gesichert, um die Todesumstände aufzuklären.







