Mann forderte Abstimmungswerbung-Verbot in Postautos und blitzte ab

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Chur,

Das Bundesgericht weist Beschwerde gegen Abstimmungswerbung in Postautos ab.

Postauto
beantragte, dass «die Weiterverbreitung der völlig einseitigen, weitgehend unwahren und brandgefährlichen Abstimmungspropaganda in den Postautokursen unter Strafandrohung zu verbieten sei». - keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der Abstimmungswerbung in Postautos verbieten lassen wollte. Er sah wiederholt Plakate zur Volksabstimmung für den 28. September in Bündner Postautos hängen und wollte, dass die Behörden dies unter Strafandrohung verbieten.

Er gelangte mit seinem Anliegen zunächst an die Bündner Regierung, wie es im Bundesgerichtsurteil vom Mittwoch hiess. Darin beantragte er, dass «die Weiterverbreitung der völlig einseitigen, weitgehend unwahren und brandgefährlichen Abstimmungspropaganda in den Postautokursen unter Strafandrohung zu verbieten sei».

Die kantonale Regierung lehnte die Beschwerde aber ab. Einerseits begründete sie den Entscheid damit, dass es fraglich sei, ob sie dafür zuständig sei, zumal der Mann gar nicht in Graubünden wohne. Ausserdem sei die Beschwerdefrist nicht eingehalten.

Zu spät eingereichte Beschwerde

Letzteres kam dem im Kanton Schwyz wohnhaften Mann jetzt auch vor Bundesgericht in die Quere, an das er die Beschwerde weiterzog. Er reichte die Beschwerde einen Tag zu spät ein, begründete nun das oberste Schweizer Gericht in seinem Urteil. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von 500 Franken übernehmen.

Ziel einer solchen Beschwerde ist es, dass die Verbreitung solcher Werbung noch vor der Abstimmung untersagt werden könnte, wie das Bundesgericht schrieb. Demzufolge ist das Verfahren hier ziemlich straff ausgestaltet. Drei Tage hätte der Mann Zeit gehabt, sein Anliegen einzureichen – er brauchte jedoch vier.

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