Mögliche Zukunft des Spitals Oberengadin bei Kredit-Nein skizziert

Das Spital Oberengadin steht vor einer entscheidenden Abstimmung über einen 51-Millionen-Kredit. Bei Ablehnung droht die Schliessung.

Elf Oberengadiner Gemeinden stimmen bald über einen 51-Millionen-Kredit für das Spital Oberengadin in Samedan GR ab. Wird er abgelehnt, muss das Spital im Frühling schliessen. Die Verantwortlichen haben nun ein mögliches weiteres Vorgehen präsentiert.
Die Spitalbetreiberin, die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO), skizzierte am Dienstag zusammen mit der Klinik Gut AG aus St. Moritz und dem Kantonsspital Graubünden einen Sanierungsplan. Er soll die Gesundheitsdienstleistungen im Oberengadin sicherstellen.
Dabei würden Teile des Leistungsangebots von der Klinik Gut mit Unterstützung des Kantonsspitals übernommen. Was die Geburtshilfe anginge, gibt es noch keine abschliessende Lösung.
Mögliche Neuregelungen und Umstrukturierungen
Die Alterszentren, die Spitex und die Beratungsstelle für Alter und Gesundheit würden in einer neuen Organisation geregelt. Für einen entsprechenden Leistungsauftrag bräuchte es erneute kommunale Abstimmungen. Die Beteiligungen der SGO an der Rettung Oberengadin würden verkauft und die Spitalgebäude in eine Konkursmasse überführt.
Eine mögliche Variante sieht zwei neue Gesundheitsstandorte vor. Eine stationäre Versorgung und ein Notfall sowie ein ambulantes Zentrum, wie sich Silvan Breitenmoser, CEO der Klinik Gut in der Mitteilung zitieren liess.
Im ambulanten Zentrum könnten dann verschiedene Leistungserbringer, also die Klinik Gut, das Kantonsspital und Hausärzte zusammenarbeiten. All dies sei ein möglicher Lösungsweg, falls der 50,8 Millionen-Franken-Kredit nicht angenommen wird. Er soll Orientierung schaffen, hiess es in der Mitteilung weiter.
Entscheidende Abstimmungen stehen bevor
Der Kredit muss von allen beteiligten elf Gemeinden (Bever, Celerina/Schlarigna, La Punt Chamues-ch, Madulain, Pontresina, Samedan, S-chanf, Sils i.E./Segl, Silvaplana, St. Moritz und Zuoz) angenommen werden. Sie stimmen am 4. November beziehungsweise am 14. Dezember darüber ab.