Vater (58) will als «Sugardaddy» Sex mit 13-Jähriger!

Marie Augustin
Marie Augustin

Rorschach 04.09.2024 - 11:34

Ein Familienvater (58) hat Minderjährigen über ein Onlineportal Zahlungen für sexuelle Handlungen angeboten. Mehrere gingen darauf ein.

St. Gallen
Ein Familienvater (58) hat Minderjährigen für Treffen und sexuelle Handlungen Geld offeriert – verurteilt. (Symbolbild) - Nau.ch Grafik

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Familienvater hat Minderjährigen für Treffen und sexuelle Handlungen Geld offeriert.
  • Es kam zu Geschlechts- und Oralverkehr sowie Pornografie.
  • Vor Gericht wurde der 58-jährige St. Galler nun verurteilt.

Am Dienstag musste sich ein verheirateter Familienvater vor dem Kreisgericht in Rorschach SG einfinden. Dem 58-Jährigen werden mehrere versuchte sexuelle Handlung mit Kindern vorgeworfen.

Auch zu tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen und mehrfacher Pornografie soll es gekommen sein, schreibt das «Tagblatt». Demnach hatte der 58-Jährige über ein Onlineportal mit Mädchen geschrieben und für Treffen und sexuelle Handlungen Geld angeboten.

Vor knapp fünf Jahren bezahlte er zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren für ein gemeinsames Essen. Bei einem weiteren Treffen einen Monat später äusserte er, mehr Geld nur zahlen zu wollen, wenn es dafür zu sexuellen Handlungen käme.

Mädchen zeigen «Sugardaddy» an

Die Mädchen zeigten den damals 54-Jährigen nach dem zweiten Treffen an. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten Ermittler, dass der Angeklagte mit weiteren Minderjährigen bereits mehrfachen Geschlechts- und Oralverkehr vollzogen hatte.

Bei einem Treffen mit einer deutschen 16-Jährigen hatte sich der Mann gefilmt. Die Mädchen erhielten Bargeld und Gutscheine.

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass es sich bei seinem Mandanten nicht um einen rücksichtslosen Pädophilen handle, da die Mädchen sich unerlaubterweise als älter ausgegeben hatten.

Der 58-Jährige wurde in den Hauptanklagepunkten für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse von 50 Franken à 120 Tagen.

Für den Angeklagten wurde ein lebenslanges Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Die Verhandlungskosten von rund 15'000 Franken muss er selbst tragen.

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