Graubünden

    Davos GR: Camping mit 60 Stellplätzen in Laret vor der Abstimmung

    Gemeinde Davos
    Gemeinde Davos

    Prättigau,

    In Davos GR Laret GR soll ein Campingplatz mit 60 Stellplätzen, Zeltwiese und zehn Blockhütten entstehen. Am 29. November 2026 entscheidet das Volk.

    Davos GR
    Bahnhof Davos Platz (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Der Campingtourismus gewinnt seit einigen Jahren an Bedeutung. Während sich die Logiernächte kantonsweit in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, bleibt das Campingangebot in Davos noch lückenhaft. Das hat sich seit der Schliessung des Campingplatzes Färich akzentuiert.

    Deshalb möchte eine private Initiative im Laret einen neuen ganzjährigen Campingplatz mit rund 60 Stellplätzen, einer Zeltwiese sowie touristisch bewirtschafteten Blockhütten erstellen. Die Gemeinde Davos beteiligt sich weder finanziell noch personell am Bau und Betrieb des Campingplatzes. Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung werden jedoch die raumplanerischen Grundlagen geschaffen, dass der Campingplatz realisiert werden kann.

    B. Lücken im Campingangebot

    Die Nachfrage im Campingbereich ist stark steigend. So haben sich die Logiernächte in Graubünden seit 2016 verdoppelt und erreichten 2025 mit 590'000 Übernachtungen einen neuen Rekordstand. Der Wert liegt sogar deutlich über den vormaligen Nachfragerekorden während der Coronapandemie.

    Die Zahlen haben sich auf hohem Niveau stabilisiert und steigen weiter an. Das zeigt auch, dass die steigende Nachfrage nicht auf kurzfristige Coronapandemie-Effekte zurückzuführen ist.

    In der Destination Davos Klosters gibt es im Vergleich zu anderen alpinen Tourismusdestinationen ein deutliches Unterangebot im Campingbereich, weshalb die steigende Nachfrage nur teilweise abgedeckt werden kann. Bereits 2022 hat der Kleine Landrat ein Campingkonzept erarbeitet und die bestehende Angebotslücke präzise umschrieben. Ein neuer Campingplatz soll den Fokus stark auf kurze Aufenthalte und eine hohe Gästefrequenz ausrichten und das Saison- bzw. Dauercampieren ausschliessen.

    Zudem sollen campingähnliche Bauten wie Bungalows eine ganzjährige Nutzung ermöglichen.

    C. Campingplatz Under Laret

    Bei einem Variantenstudium hat sich das Gebiet Lusi in Davos Laret als optimaler Standort herauskristallisiert. Die entsprechende Grundeigentümerschaft möchte auf ihrer Parzelle einen neuen ganzjährig betriebenen Campingplatz erstellen. Dafür wurde ein Richtprojekt erstellt, welches die Erschliessung, Bebauung, Gestaltung und Bepflanzung des Campingplatzes in den Grundzügen festlegt.

    Die Rezeptions- und Betriebsgebäude werden entlang der Prättigauerstrasse platziert. Diese Gebäude fungieren gleichzeitig als Sicht- und Schallschutz. Weiter südlich folgen zehn Blockhütten aus einheimischem Holz, welche ganzjährig als Übernachtungsangebot für Campinggäste genutzt werden können.

    Dazu kommen rund 60 Stellplätze für Wohnmobile sowie eine Zeltwiese. In der Mitte des Platzes ist ein eingeschossiges Gebäude mit sanitären Anlagen und Nasszellen vorgesehen. Zum Stützbach hin werden eine Grillstelle und ein Spielplatz eingerichtet.

    Der neue Campingplatz wird direkt über die Prättigauerstrasse erschlossen. Dazu wird ein Anschluss an den in Planung stehenden Knotenpunkt erstellt. Der neue Knotenpunkt dient auch der Anbindung des erweiterten Bahnhofs Davos Laret an das Busnetz des Verkehrsbetriebs Davos (VBD).

    Beim Umbau des Strassenabschnitts soll die Fussgängerquerung verbessert werden, damit ein sicherer Übergang zur Bushaltestelle Laret Landhaus gewährleistet werden kann. So können die Campinggäste auch bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Ortszentrum oder zu den touristischen Attraktionen gelangen.

    D. Anpassungen in der Ortsplanung

    Bau und Betrieb des Campingplatzes erfolgen vollständig durch eine private Trägerschaft. Diese ist für die Finanzierung verantwortlich. Die Gemeinde Davos beteiligt sich nicht an den Bau- und Betriebskosten.

    Damit der Campingplatz realisiert werden kann, muss die Ortsplanung angepasst werden. Die Anpassungen erfolgen im Baugesetz, im Zonenplan, im Generellen Gestaltungsplan sowie im Generellen Erschliessungsplan.

    Im Baugesetz wird der Artikel zur Campingzone dahingehend ergänzt, dass neu auch dauerhafte Unterkünfte wie Bungalows möglich sind, sofern diese durch die Betreiber dauerhaft bewirtschaftet und rechtlich nicht verselbstständigt werden. Weiter wird der Wortlaut des Gesetzesartikels mit dem Musterbaugesetz des Kantons Graubünden und dem kantonalen Merkblatt «Camping und Raumplanung» abgestimmt. Ein neuer Absatz regelt den Umgang mit der Lawinengefahr und definiert die Auflagen, welche von den Campingplatzbetreibenden eingehalten werden müssen.

    Zudem wird im Zonenschema die Lärmempfindlichkeitsstufe angepasst.

    Im Zonenplan wird das Gebiet des neuen Campingplatzes der Campingzone zugewiesen. Konkret geht es um die Parzelle 4174 mit einer Fläche von 1,3 Hektaren. Es gilt eine Befristung: Falls der Campingplatz nicht innerhalb von fünf Jahren in Betrieb geht, verfällt die Campingzone und die Parzelle fällt ohne erneute Volksabstimmung wieder in die Landwirtschaftszone zurück.

    Der Generelle Gestaltungsplan definiert die Bebauung gemäss dem Richtprojekt. So sind unter anderem die Bereiche für die Betriebsgebäude, die Blockhütten und die Stellplätze festgelegt. Im Generellen Erschliessungsplan wird der Anschluss an die Prättigauerstrasse und die Fussgängerquerung zur Bushaltestelle festgehalten.

    Weiter wird ein Wanderweg verlegt: Statt das Campingareal zu queren, verläuft die Wanderroute neu entlang des Stützbaches und ausserhalb des Gewässerraumes.

    E. Kantonale Vorprüfung und öffentliche Mitwirkung

    Das Amt für Raumentwicklung Graubünden (ARE) hat die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung geprüft und mit Bericht vom 23. Dezember 2025 grundsätzlich für genehmigungsfähig eingestuft. Das ARE hat auf verschiedene Punkte mit Klärungsbedarf hingewiesen. Diese Hinweise wurden behandelt und soweit möglich in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.

    Zwischen dem 8. Mai und dem 8. Juni 2026 wurde die Vorlage zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Es gingen insgesamt sechs Stellungnahmen ein. Geäussert haben sich vier Privatpersonen, eine politische Partei sowie ein in Davos tätiges Tourismusunternehmen.

    Der Kleine Landrat hat die eingegangenen Vorschläge und Einwendungen geprüft und beantwortet. Aufgrund der öffentlichen Mitwirkung wurde die Einzonung mit einer fünfjährigen Befristung versehen. Zudem wurde die Fussgängerquerung in den Generellen Erschliessungsplan aufgenommen.

    Die Ergebnisse der Vorprüfung sowie der Mitwirkung sind im Planungs- und Mitwirkungsbericht zusammengefasst.

    F. Beratung im Grossen Landrat

    Die Raumplanungskommission hat sich am 14. September 2026 mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung befasst und hat dem Grossen Landrat einstimmig beantragt, die Vorlage anzunehmen. Im Grossen Landrat wurde das Geschäft am 24. September 2026 beraten. Im Parlament betonten sämtliche Rednerinnen und Redner, dass Davos einen zweiten Campingplatz (neben dem Camping Rinerlodge, Davos Glaris) benötige und das vorliegende Projekt hinsichtlich Standort und Angebot sehr überzeugend sei.

    Auch der Umstand, dass der neue Campingplatz von der Grundeigentümerschaft betrieben wird, wurde sehr begrüsst.

    Gemäss der Gemeindeverfassung entscheidet der Grosse Landrat abschliessend über den Generellen Erschliessungsplan. Die Baugesetzrevision, der Zonenplan und der Generelle Gestaltungsplan fallen hingegen in die Kompetenz der Stimmbevölkerung. Das Parlament hat die Vorlage einstimmig mit 15 Ja-Stimmen (bei 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen) zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.

    G. Weitere Informationen

    Ergänzende und thematisch vertiefte Informationen können zusammen mit den Sitzungsunterlagen und dem Protokoll des Grossen Landrats auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden. Diese Unterlagen können durch die Stimmberechtigten ab sofort auch in Papierform im 1. Stock des Rathauses während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

    H. Schlussbemerkungen

    Mit der vorliegenden Anpassung der Ortsplanung können die raumplanerischen Grundlagen für einen neuen Campingplatz in Davos Laret geschaffen werden. Der neue Campingplatz wird von einer privaten Initiative getragen und kann das Campingangebot der Destination erweitern. Damit kann Davos künftig besser von der konstant steigenden Nachfrage im Campingbereich profitieren und entsprechende Logiernächte generieren.

    Kommentare

    User #2027 (nicht angemeldet)

    Campingplatz ist doch gut. In der heutigen Zeit,wo die Leute weniger Geld haben und keine teuren Hotelzimmer vermögen,finde ich das gut..es darf einfach nicht zu viel Landwirtschafzsland verbraucht werden.

    User #4928 (nicht angemeldet)

    So ein langer Text, so ein langes Verfahren, soviele Leute involviert wegen einem popligen Campingplatz? Unglaublich!

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