Davos GR: Zweiter Wahlgang um den freien Sitz im Kleinen Landrat

Am 29. November 2026 wählt Davos GR erneut ein Mitglied des Kleinen Landrats. Zur Wahl stehen Andrea Ambühl-Schreiber (FDP) und Christian Thomann (EVP).

Am 31. Dezember 2026 wird ein Mitglied des Kleinen Landrats ausscheiden. Damit der entstehende freie Sitz im Kleinen Landrat wieder besetzt werden kann, wird eine Ersatzwahl durchgeführt, die durch die Wahlberechtigten der Gemeinde Davos vorzunehmen ist (Volkswahl). Mit der Ersatzwahl vom 27. September 2026 konnte der freie Sitz jedoch nicht besetzt werden.
Keine der kandidierenden Personen erreichte das absolute Mehr. Es wird deshalb am 29. November 2026 ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei welchem das relative Mehr gilt. Im zweiten Wahlgang ist somit gewählt, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigt.
B. Ausgangslage
Bei den kantonalen Wahlen vom 14. Juni 2026 wurde ein Mitglied der Davoser Gemeinderegierung in die kantonale Regierung gewählt. Die kantonale Regierung beginnt ihre Amtsdauer am 1. Januar 2027. Auf dieses Datum wird somit ein Sitz in der Davoser Gemeinderegierung, dem fünfköpfigen Kleinen Landrat, frei.
Die entstehende personelle Lücke ist gemäss Art. 4 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde Davos (Davoser Rechtsbuch 10.1) durch eine Ersatzwahl zu beheben. Es ist ein neues Mitglied des Kleinen Landrats für den Rest der laufenden Amtsdauer, das heisst bis Ende des Jahres 2028, zu wählen. Der Amtsantritt der neu gewählten Person erfolgt auf den 1. Januar 2027.
Am 27. September 2026 fand die Ersatzwahl zur Besetzung der Vakanz im Kleinen Landrat statt. Da bei dieser Ersatzwahl keine der kandidierenden Personen das absolute Mehr erreichte und der freie Sitz folglich nicht besetzt werden konnte, muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden.
C. Ersatzwahl, 2. Wahlgang
Der Kleine Landrat legte fest, dass der notwendige zweite Wahlgang am 29. November 2026 stattfindet. Gewählt ist im zweiten Wahlgang, wer am meisten Stimmen erreicht hat (Art. 12 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte der Gemeinde Davos).
Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Wohnsitz haben, sich für diese Ersatzwahl vorgängig als Kandidatin bzw. als Kandidat angemeldet haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Folgende Personen haben diese Bedingungen erfüllt und stehen für den zweiten Wahlgang zur Ersatzwahl in den Kleinen Landrat zur Verfügung (in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt):
Andrea Ambühl-Schreiber, FDP
Christian Thomann, EVP
D. Ausfüllen des Wahlzettels
Auf dem Wahlzettel ist eine Linie aufgedruckt, da genau 1 freier Sitz zu vergeben ist. Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt sind, die ehrverletzende Bemerkungen aufweisen, die unleserlich sind oder die keinen Namen der in Kapitel C. genannten Personen enthalten, sind ungültig. Wahlzettel, die mehr als 1 Namen tragen, sind gültig; jedoch werden der zweite und alle weiteren Namen als ungültige Stimmen gestrichen.







