Flawil rüstet sich für neues Stromgesetz

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Mit dem Stromgesetz startet Flawil in die lokale Energiewende. Die TBF setzen neue Vorgaben um – mit Chancen für Solarstromnutzer und mehr Transparenz.

Gemeindehaus in Flawil.
Gemeindehaus in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Flawil schreibt, tritt mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», kurz Stromgesetz, schrittweise bis zum 1. Januar 2026 eine umfassende Reform der Schweizer Stromgesetzgebung in Kraft.

Die neuen Vorgaben bringen zahlreiche Veränderungen mit sich. Dabei steht für die TBF eines im Zentrum: die Energiewende lokal und bezahlbar voranzutreiben – gemeinsam mit den Flawiler Stromkunden.

Viele Chancen – aber auch grosser Aufwand

Die TBF sehen in allen Massnahmen der neuen Stromgesetzgebung eine Chance, die lokale Energiewende zu stärken. Der Antrieb, die neuen Vorgaben in attraktive, langfristig nützliche und auf Flawil zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, ist gross.

Die Realisierung der gesetzlichen Vorgaben ist mit grossem Aufwand verbunden. Viele Massnahmen erfordern neue IT-Systeme, neue Prozesse, zusätzliche Dienstleistungen, rechtliche Abklärungen und vor allem viel personelle Ressourcen.

Nicht alle Angebote werden daher ab dem gesetzlichen Stichtag verfügbar sein. Die TBF arbeiten mit Hochdruck daran, die wichtigsten Massnahmen fristgerecht umzusetzen. Es ist heute jedoch bereits absehbar, dass gewisse Massnahmen erst nach den gesetzlichen Terminen zur Verfügung stehen werden.

Ebenfalls ist absehbar, dass die neuen Rahmenbedingungen einen Einfluss auf die Strompreise in Flawil haben werden. Die TBF planen und priorisieren sorgfältig, um diese Auswirkungen möglichst gering zu halten.

Neue Chancen für Solarstrom-Nutzer

Die gesetzlichen Anpassungen eröffnen spannende Möglichkeiten wie beispielsweise ein Zusammenschluss zu Eigenverbrauchsgemeinschaften, um lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Dabei profitieren die Beteiligten von neuen Tarifmodellen.

Neu sind auch Rückerstattungen beziehungsweise Vergütungen für Flexibilität und Speicherlösungen vorgesehen, sofern sie system- und netzdienliche Kriterien erfüllen.

Die gesetzlichen Auflagen zur harmonisierten Vergütung für lokal produzierten Photovoltaikstrom binden die Rückliefertarife ab 1. Januar 2026 näher an die aktuellen Marktpreise. Dies soll sich positiv auf die erneuerbare Winterstromproduktion auswirken und bietet den Produzierenden von Solarstrom einen Anreiz, den Eigenverbrauch zu optimieren.

So können sie dazu beitragen, das Verteilnetz zu entlasten. Die TBF werden weiterhin die Herkunftsnachweise (HKN) abnehmen und den Flawiler Stromprodukten beimischen. Die HKN-Förderung der Gemeinde wird wie bisher auf jährlicher Basis für das Folgejahr beurteilt und preislich festgelegt.

Stromrechnung wird transparenter und verständlicher

Das Stromgesetz wird die Stromrechnung nicht nur im Betrag, sondern auch in der Darstellung beeinflussen. Die Technischen Betriebe Flawil werden dazu in der Kundenkommunikation und auf der Webseite Lese- und Interpretationshilfen zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der geplanten Massnahmen sind laufend auf der Webseite der Technischen Betriebe Flawil und in den Rechnungsbeilagen zu finden.

Die Energiewende ist ein Puzzle mit vielen Teilen und lässt sich nur gemeinsam erfolgreich lösen. Im Zentrum dieser Anstrengungen steht ein klares Ziel: Flawil mit zukunftsfähiger Energie zu versorgen und die Versorgungssicherheit langfristig zu stärken.

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