Thurgau

    Kanton Thurgau: Entwicklungsschwerpunkte kommen in den Richtplan

    Kanton Thurgau
    Kanton Thurgau

    Frauenfeld,

    Der Kanton Thurgau macht die Richtplanänderung «Entwicklungsschwerpunkte» öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen bis am 29. Januar 2027 in Frauenfeld auf.

    Kanton Thurgau
    Die Aula der Kantonsschule Frauenfeld. (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Richtplanänderung «Entwicklungsschwerpunkte» öffentlich bekannt. Damit sollen die wesentlichen Inhalte des Konzepts zu Entwicklungsschwerpunkten im Kanton Thurgau in den Kantonalen Richtplan überführt werden.

    Der Regierungsrat hat im Juni 2026 das Konzept zu Entwicklungsschwerpunkten (ESP) im Kanton Thurgau genehmigt. Es schafft die Grundlage, um geeignete Standorte für Arbeitsnutzungen an zentralen und gut erschlossenen Lagen weiterzuentwickeln.

    Die wesentlichen Inhalte des Konzepts sollen nun mit der separaten Richtplanänderung «Entwicklungsschwerpunkte» in den Kantonalen Richtplan (KRP) überführt werden.

    Das Konzept unterscheidet zwischen zwei Nutzungsprofilen

    Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Unterscheidung zwischen zwei Nutzungsprofilen: Nutzungsintensive ESP eignen sich für eine hohe Arbeitsplatzdichte und sind gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Güter- und produktionsintensive ESP sind auf Industrie und Gewerbe ausgerichtet und verfügen über eine gute Anbindung an das übergeordnete Strassennetz. Ob sich ein Standort als ESP eignet und ob ihm kantonale oder regionale Bedeutung zukommt, hängt unter anderem von Kriterien wie der Lage, der Erschliessungsqualität und dem Entwicklungspotenzial ab.

    Das Konzept sieht eine gemeinsame Entwicklung der ESP durch die Standortgemeinde, den Kanton und allfällige weitere Beteiligte vor. In einer Planungsvereinbarung halten sie unter anderem Ziele und Zuständigkeiten fest. Eine Koordinationsstelle beim Amt für Raumentwicklung unterstützt die Politischen Gemeinden und stellt die Abstimmung zwischen den kantonalen Fachstellen sicher.

    Zur Überführung des Konzepts werden die Richtplanunterkapitel «1.1 Siedlungsgebiet» und «1.6 Wirtschaft» sowie die Richtplankarte 1:50'000 angepasst. ESP von kantonaler Bedeutung werden entsprechend ihrem Planungsstand im KRP aufgeführt und in der Richtplankarte dargestellt. ESP von regionaler Bedeutung sollen künftig in den regionalen und kommunalen Planungsinstrumenten ausgewiesen werden.

    Gemäss dem Planungs- und Baugesetz erlässt der Regierungsrat den KRP. Er ist dem Grossen Rat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Zur Sicherstellung der Information und Mitwirkung wird der Richtplanentwurf zunächst öffentlich bekannt gemacht.

    Hierzu werden sämtliche Unterlagen im Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade so aufgelegt, dass sie während der üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden können (Montag bis Freitag, 07.45 bis 11.45 Uhr und 13.15 bis 17 Uhr). Zudem kann die Entwurfsvorlage auch im Internet eingesehen werden, auf der kantonalen Webseite «Raumentwicklung», Stichwort «Newsmeldungen» oder unter Themen/Kantonaler Richtplan/Laufende Anpassungen.

    Die öffentliche Bekanntmachung der Richtplanänderung «Entwicklungsschwerpunkte» dauert bis am 29. Januar 2027.

    Kommentare

    Weiterlesen

    Windenergie
    Windenergie

    Mehr aus Thurgau

    HC Thurgau
    Eishockey
    Kinder Turnhalle Bewegung Sport
    1 Interaktionen
    Frauenfeld TG
    1 Interaktionen
    Für Entwicklungsschwerpunkte
    Scherzingen TG
    Scherzingen TG

    Mehr aus Ost

    svp
    8 Interaktionen
    Ostschweiz
    Trans: «Plötzlich hiess meine eigene Tochter anders»
    138 Interaktionen
    «Tränen kamen»
    Auch das Dach des Restaurants Kunsthof ist für die Störche ein beliebter Nistort.
    12 Interaktionen
    Uznach SG