Zukunft am Lärchensteig: 28 neue Wohnungen geplant

Am Lärchensteig in Gossau ist eine private Eigentümerschaft dabei, 28 Wohnungen umzusetzen. Für das Projekt läuft bis 2. Dezember 2025 das Mitwirkungsverfahren.

Eine private Grundeigentümerschaft plant am Lärchensteig eine Überbauung mit 28 Wohnungen in drei Gebäuden, teilt die Stadt Gossau mit. Zum Sondernutzungsplan und zum Strassenprojekt läuft bis 2. Dezember das Mitwirkungsverfahren.
Im Lärchensteig-Quartier sind auf einer Fläche von annähernd fünftausend Quadratmetern drei neue dreigeschossige Mehrfamilienhäuser geplant. Es sind insgesamt 28 Wohnungen vorgesehen, mehrheitlich 3,5-Zimmer-Wohnungen.
Die drei T-förmigen Gebäude sind um einen gemeinsamen Hof angeordnet.
Hoher Wert auf Nachhaltigkeit
Die städtebaulich hochwertige Wohnüberbauung wird den raumplanerischen Zielsetzungen einer verdichteten Bauweise mittels Sondernutzungsplan gerecht. Das Projekt legt hohen Wert auf Nachhaltigkeit.
Dies zeigt sich beispielsweise in zahlreichen Schwammstadt-Massnahmen, in grosszügigen Einstellmöglichkeiten für Velos oder in der Grundausstattung der Tiefgarage für Elektromobil-Ladestationen. Der geschützte Baumbestand, der dem Gebiet ein unverkennbares Erscheinungsbild verleiht, kann grösstenteils erhalten bleiben und wird mit Neupflanzungen erweitert.
Arvenweg als neue Fusswegverbindung
Die Erschliessung der neuen Überbauung für den motorisierten Verkehr erfolgt über den Lärchensteig. Dessen Einmündung in die Otmarstrasse wird leicht angepasst, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Am Ende der Sackgasse wird ein Wendehammer für Lastwagen erstellt. Der Lärchensteig soll neu als Gemeindestrasse 2. Klasse definiert werden und in das Eigentum der Stadt übergehen.
Der neue Arvenweg erschliesst die Überbauung für den Fussverkehr und schafft gleichzeitig eine neue Fusswegverbindung zwischen Arvenstrasse und Lärchensteig.
Mitwirkung zum Sondernutzungs- und Strassenplan
Zum Sondernutzungsplan Lärchensteig und zu den Strassenprojekten Lärchensteig und Arvenweg wird nun die Mitwirkung durchgeführt. Die Unterlagen sind online einsehbar. Bis zum 2. Dezember 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden.





