Münchwilen TG: Gemeinde empfiehlt Ruhezeiten gegen Nachbarschaftslärm

Gemeinde Münchwilen TG
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Münchwilen,

Die Gemeinde Münchwilen TG will Nachbarschaftsstreit vorbeugen und empfiehlt Ruhezeiten. Wer die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr stört, kann gebüsst werden.

Münchwilen TG
Münchwilen TG: Gemeinde empfiehlt Ruhezeiten gegen Nachbarschaftslärm (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Ein ruhiger Wohnraum stellt einen wichtigen Gegenpol zur Hektik des Alltags dar. Ruhestörung wird von jeder Person sehr individuell wahrgenommen, kann aber eine gravierende Beeinträchtigung der Privatsphäre bedeuten. In vielen Fällen wirkt sich Ruhestörung nachteilig auf die nachbarschaftlichen Beziehungen aus.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen helfen, Konflikte zu vermeiden beziehungsweise zu lösen:

Nachtruhestörung – Wer die Nachtruhe stört, kann gebüsst werden Die Nachtruhe dauert gemäss gängiger Rechtspraxis von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lauten Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Wer durch Lärm die Nachtruhe stört, kann mit einer Busse bestraft werden.

Sonn- und Feiertage sind Ruhetage

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, Betätigungen oder Veranstaltungen verboten, die durch Lärm oder auf andere Weise die dem jeweiligen Ruhetag angemessene Ruhe ernstlich stören. Wer diese Vorgaben verletzt, wird verwarnt oder mit Haft oder einer Busse bestraft.

Laute Aktivitäten tagsüber mit Pausen – den Nachbarn zuliebe Weitere gesetzliche Grundlagen zur Begrenzung von Alltagslärm sind nicht vorhanden. Damit die Bedürfnisse aller Einwohner berücksichtigt werden können, empfiehlt die Gemeinde Münchwilen die Einhaltung folgender Zeiten:

Nachtruhe 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Zusätzlich empfohlene Ruhezeiten in Wohngebieten: Werktage (Montag bis Samstag): 06.00 Uhr bis 08.00 Uhr, 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause, 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Während dieser Ruhezeiten keine lauten Geräte wie Rasenmäher, Bohrmaschinen, Häcksler oder weiteres einsetzen. Ebenfalls vermieden werden soll: Kindergeschrei respektive andauerndes Herumspringen von Kindern, laute Musikinstrumente beziehungsweise lautes Musikhören, andauerndes Zuschlagen von Türen, Baden in der Nacht, lautes Feiern und weiteres. Ihre Nachbarn danken es Ihnen.

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