Strassenanstösser in Dozwil müssen ihre Pflanzen stutzen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Am 22.07.2022 - 04:02

Wie die Gemeinde Dozwil informiert, sind Bepflanzungen an Strassen und Wegen gemäss den Vorschriften zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Metern zu stutzen; Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.

Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.

Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von 2 Metern zur Strassen- und Weggrenze einhalten. Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimetern Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter, einzuhalten.

Mehr zum Thema:

Mehr Dozwil

Akten
Unfall mit Motorrad
3 Interaktionen

Mehr aus Thurgau

Kradolf TG: Brand in einem Unterstand
Frauenfeld
7 Interaktionen
Unfall
2 Interaktionen