Schaffhauser SP-Ständerat Stocker: «Trete wieder an»

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Keystone-SDA, Nicola Aerschmann

Schaffhauserland,

Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker in den Ständerat aufgehoben. Grund dafür ist der Wohnsitz. Der SP-Politiker gibt sich aber kämpferisch.

Simon Stocker
SP-Ständerat Simon Stocker. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Simon Stockers Wahl zum Schaffhauser Ständerat ist aufgehoben.
  • Der SP-Politiker hatte seinen Wohnsitz nicht im Kanton, urteilt das Bundesgericht.
  • In einem Statement kündigt Stocker an: Er werde bei den Neuwahlen wieder antreten.

Das Bundesgericht hat die Wahl des Schaffhauser SP-Politikers Simon Stocker zum Ständerat aufgehoben. Stocker hatte dem Urteil zufolge zum Zeitpunkt der Wahl keinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen.

Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts gutgeheissen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Demnach war Stocker zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 in der Stadt Schaffhausen angemeldet, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber in der Stadt Zürich.

Hast du 2023 gewählt?

Die kantonale Verfassung setzt für die Wahl in den Ständerat einen Wohnsitz in Schaffhausen voraus. Und der Wohnsitz einer Person liegt dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Stockers Wahl wird mit Wirkung ab dem Urteil des Bundesgerichts aberkannt, wie es weiter hiess. Entscheide, an welchen Stocker bisher mitgewirkt hat, werden laut Bundesgericht somit weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss nun eine Neuwahl ansetzen.

Simon Stocker nach Urteil: «Trete wieder an»

In einem Statement auf Instagram reagiert Simon Stocker am späten Mittwochmorgen auf das Urteil. Zunächst hält er fest, dass Gerichtsurteile zu akzeptieren seien. «Schmerzhaft ist es für mich trotzdem», so der SP-Politiker.

Simon Stocker
Hier hatte er noch Grund zur Freude: Simon Stocker nach der erfolgreichen Wahl in den Ständerat. - keystone

Aufgeben will Stocker aber nicht. Er sei jetzt nicht mehr Ständerat, das sei klar – und es brauche Neuwahlen.

Er gibt sich diesbezüglich kämpferisch: «Ich trete wieder zur Wahl an und bin überzeugt, dass es mir zusammen mit euch allen erneut gelingen wird, diesen Sitz zu erobern.»

Beschwerdeführer: «Späte Genugtuung»

Für den Beschwerdeführer ist der Bundesgerichtsentscheid zum «Fall Stocker» eine «späte Genugtuung». Laut seinem Anwalt stellten die Lausanner Richter klar fest, dass der Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker am Tag der Wahl seinen Wohnsitz in Zürich hatte.

Es sei aber «inakzeptabel», dass es ein Jahr dauerte, bis die Wahl aufgehoben wurde, teilte der Anwalt am Mittwoch mit.

Neuwahl am 29. Juni

Die Neuwahl für den zweiten Schaffhauser Ständeratssitz findet am 29. Juni statt. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Schaffhauser Regierungsrat eine Neuwahl ansetzen muss. Entgegen des Antrags des Beschwerdeführers rückt Thomas Minder (parteilos), der die zweitmeisten Stimmen erzielte, nicht automatisch nach.

Mangels kantonaler Gesetzgebung im konkreten Fall gelte der Grundsatz, wonach für ausscheidende Mitglieder normalerweise Nachwahlen durchgeführt werden, heisst es im Urteil.

Die Ansetzung der Wahl am 29. Juni ermögliche die Teilnahme des neu gewählten Mitglieds des Ständerates in der am 8. September beginnenden Herbstsession, heisst es in der Medienmitteilung. Somit werde der zweite Schaffhauser Ständeratssitz nur in der Sommersession 2025 vakant sein. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 24. August 2025 durchgeführt.

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