Appenzellerland

Ausserrhoder Regierung stellt den Spitalverbund neu auf

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Das Spital und das Psychiatrische Zentrum in Herisau sollen künftig innerhalb des bestehenden Ausserrhoder Spitalverbundes zu zwei eigenständigen Aktiengesellschaften werden. Diesen will die Ausserrhoder Regierung mehr unternehmerische Freiheiten geben. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung könnte 2028 in Kraft treten.

Die Ausserrhoder Regierung stellt den Spitalverbund, zu dem unter anderem das Spital Herisau gehört, neu auf. (Archivbild)
Die Ausserrhoder Regierung stellt den Spitalverbund, zu dem unter anderem das Spital Herisau gehört, neu auf. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen haben das Spital und das Psychiatrische Zentrum in Herisau keine Zukunft mehr. Diese zentrale Botschaft vermittelten der Ausserrhoder Landammann Hansueli Reutegger (SVP) und Gesundheitsvorsteher Yves Noël Balmer (SP) am Donnerstag vor den Medien. «Das heutige Spitalverbundgesetz ist der Garant dafür, dass wir mit offenen Augen in eine Wand fahren und beide Betriebe mit über 700 Arbeitsplätzen keine Zukunft haben», so Balmer. Damit es nicht zu diesem Szenario kommt, braucht es gemäss der Regierung eine Revision des Spitalverbundgesetzes.

Der Fokus der Revision liegt darauf, dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) mit dem Akutspital sowie dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in Herisau mehr unternehmerische Freiheiten zu geben, so die Regierungsräte. Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen dürfen sich beispielsweise Dritte finanziell nicht am SVAR beteiligen, obwohl dies aus Sicht der Regierung zentral wäre für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Dritte könnten sich künftig etwa an Investitionen beteiligen, so die Hoffnung des Kantons.

Bei den Betrieben des SVAR müssen in den kommenden Jahren hohe Summen investiert werden. «Im psychiatrischen Zentrum besteht ein Investitionsbedarf von rund 38 Millionen Franken, insbesondere mit der Erweiterung der notwendigen Kapazitäten. Am Akutspital Herisau beläuft sich der Investitionsbedarf auf bis zu 150 Millionen Franken», führte Hansueli Reutegger aus. Kommt hinzu, dass der SVAR in den letzten fünf Jahren einen Verlust von rund 20 Millionen Franken schrieb. Aus eigener Kraft könne der SVAR diese Investitionen nicht stemmen, so Reutegger.

Das revidierte Gesetz soll es dem SVAR zudem erlauben, künftig vermehrt Kooperationen mit anderen einzugehen. Heute sei die Zusammenarbeit mit anderen Partnern zwar nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeiten, finanziell verbindliche Kooperationen oder Beteiligungen einzugehen, seien jedoch nicht gegeben. Gerade solche Formen der Zusammenarbeit seien jedoch für Dritte attraktiv und könnten die langfristige Stabilität des SVAR fördern, so Reutegger.

«Mit dieser Anpassung schaffen wir die Voraussetzungen, damit der Spitalverbund seine strategischen Partnerschaften gezielt gestalten, Investitionen nachhaltig tragen und die Gesundheitsversorgung in unserem Kanton langfristig gesichert werden kann», fasste Reutegger zusammen.

«Wenn das Spital Herisau nicht mehr wäre, hätten wir – Stand heute – ein Versorgungsproblem, insbesondere im Bereich der Grundversorgung der Notfallmedizin», ergänzte Gesundheitsvorsteher Balmer. Insbesondere aufgrund der Alterung der Gesellschaft brauche es das Spital, sonst drohe spätestens ab 2035 ein Versorgungsengpass in der Region. Die Schliessung des Spitals Herisau sei deshalb keineswegs vorgesehen. «Ziel ist, dass wir unsere bestehenden Strukturen markt- und zukunftsfähig machen können.»

Und dennoch soll es im künftigen Gesetz heissen: «Der SVAR kann seine Unternehmen ganz oder teilweise veräussern oder schliessen, sofern die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt». Damit halte sich der Kanton tatsächlich alle Optionen offen, inklusive eines Verkaufs, so Balmer. Primäres Ziel sei das aber nicht.

Zentraler Teil der Gesetzesrevision soll weiter die Überführung des Akutspitals Herisau und des PZA in zwei eigenständige privatrechtliche Aktiengesellschaften unter dem Dach des SVAR sein. Diese Trennung sei sinnvoll, weil Akutsomatik und Psychiatrie wegen der Spezialisierung im Gesundheitswesen unterschiedliche Herausforderungen hätten.

Der SVAR soll als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen bleiben und künftig die strategische Führung der Aktiengesellschaften übernehmen. Mit Leistungsaufträgen an die beiden neuen Aktiengesellschaften behalte der Kanton die Kontrolle über die spitalmedizinische Gesundheitsversorgung und entscheide auch künftig mit.

Die bisherigen Mitarbeitenden des SVAR sollen mit den neuen Strukturen übernommen werden, führte Andreas Roos, Verwaltungsratspräsident des SVAR, zudem aus. Für die heutigen Anstellungsbedingungen werde eine Übergangsregelung erarbeitet.

Die geplante Gesetzesrevision geht nun in die Vernehmlassung. Interessierte können sich bis Mitte Mai zur Vorlage äussern. Voraussichtlich im März 2027 könnte sie zum ersten Mal im Kantonsrat beraten werden. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz Anfang März 2028 in Kraft treten.

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