Gerichtsentscheid macht Weg frei für Gossauer Alterszentrum

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Gossau,

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das seit langem geplante Alterszentrum der Sana Fürstenland in Gossau abgelehnt. Damit ist das Projekt nach einem mehr als zehn Jahre andauernden Streit einen Schritt weiter.

In Gossau ist das seit langem geplante Alterszentrum nach einem Gerichtsentscheid einen Schritt weiter. (Archivbild)
In Gossau ist das seit langem geplante Alterszentrum nach einem Gerichtsentscheid einen Schritt weiter. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Verwaltungsgericht stelle in seinem Entscheid zum Sondernutzungsplan unmissverständlich fest, dass sowohl die Verfahrensrügen als auch die inhaltlichen Rügen nicht standhielten, teilte die Stadt Gossau am Donnerstag mit.

Im Entscheid heisse es auch, dass der Sondernutzungsplan einem bedarfsgerechten Angebot für Betreuung und Pflege von Betagten diene. Es liege auch keine Beeinträchtigung von Kulturschutzobjekten vor. Bestätigt werde auch die Standortwahl. Einzig eine Beschwerde zu einer geschützten Baumgruppe sei gutgeheissen worden.

Die Auseinandersetzung um das geplante Alterszentrum hatte sich über mehr als zehn Jahre hingezogen. Immer wieder gab es Einsprachen, etwa gegen den Sondernutzungsplan. Für die Übergangszeit musste ein Provisorium gebaut werden.

Er erwarte, dass die Beschwerdeführer an ihrer Zusicherung festhielten und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten, wird der Gossauer Stadtpräsident Wolfgang Giella (FDP) in der Mitteilung zitiert. Die direkten und indirekten Kosten des Rechtsmittelverfahrens seien für die öffentliche Hand erheblich.

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