St. Galler Kantonsrat genehmigt Verkauf des Areals Wil West

Der St. Galler Kantonsrat hat dem Verkauf des Areals Wil West an den Thurgau in erster Lesung zugestimmt – ob das Volk mitentscheiden darf, ist noch offen.

Der St. Galler Kantonsrat hat in erster Lesung die Vorlage für den Verkauf des Areals Wil West an den Kanton Thurgau genehmigt. Ob es dazu eine Volksabstimmung gibt, ist noch offen. Dieser Entscheid dürfte erst in der nächsten Session fallen.
Auf dem Areal Wil West sollen irgendwann rund 3000 neue Arbeitsplätze entstehen. Es ist das grösste Standortförderungsprojekt in der Ostschweiz. 2022 lehnten aber die St. Galler Stimmberechtigten überraschend einen Kredit von 35 Millionen Franken für die Entwicklung des Gebiets ab.
Damit brauchte es einen neuen Anlauf. Die St.Galler Regierung schlug vor, die Parzellen für Wil West an den Kanton Thurgau zu verkaufen. Es handelt sich um Land, das früher zur Psychiatrischen Klinik in Wil gehörte und auf Thurgauer Boden liegt.
Nach dem Abzug der Kosten für Kompensationen von Fruchtfolgeflächen und Mehrwertabgaben beläuft sich der Kaufpreis des Bodens für den Thurgau noch auf 10,3 Millionen Franken.
Im Rat stellten sich die Fraktionen von FDP und Mitte-EVP sowie die Mehrheit von SP-Grüne-GLP hinter die Vorlage. Der Sprecher der Grünen verlangte eine sorgfältige Planung – auch wegen des Verkehrsaufkommens.
Politische Meinungsverschiedenheiten und Entscheidungen
2022 hatte die SVP das Projekt vor der Abstimmung bekämpft. Am Dienstagvormittag sprach sich die Mehrheit der Fraktion für Eintreten aus. Sie stellte aber auch einen Rückweisungsantrag und verlangte, dass der Preis nachverhandelt werden muss.
Eine Minderheit der SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab. Einer der Redner kritisierte die «Totalverbauung des Landes». Der Entscheid für Eintreten fiel dann klar mit 99 gegen 14 Stimmen aus. Danach ging es noch um den Rückweisungsantrag.

Es gehe um ein Geschäft zwischen zwei Kantonen, argumentierte Finanzchef Marc Mächler (FDP). Externe Experten hätten deshalb den Preis festgelegt. Die Rückweisung wurde mit 87 gegen 29 Stimmen abgelehnt. Damit hatte der Kantonsrat die Vorlage in erster Lesung gutgeheissen.