Glarner Regierung schickt Sparmassnahmen in die Vernehmlassung

Chur,
Für neun Sparmassnahmen des Entlastungspakets 2025+ hat die Glarner Regierung die Vernehmlassung eröffnet.

Die Glarner Regierung hat für neun Sparmassnahmen des kantonalen Entlastungspakets 2025+ eine Vernehmlassung eröffnet. Sie benötigen die Zustimmung der Landsgemeinde oder des Landrats.
Die acht Massnahmen sollen zusammen eine Entlastung von rund 1,8 Millionen Franken bringen, wie die Regierung am Freitag mitteilte. In einer Sammelvorlage werden vier Massnahmen mit einem Einsparpotenzial von 1,4 Millionen Franken der Landsgemeinde vorgelegt.
Zu diesen zählen die Abschaffung der Steuerrekurskommission, die Begrenzung des steuerlichen Fahrkostenabzugs, die Abschaffung der Reisekostenentschädigung für Lehrlinge sowie die Einführung einer ökologischen Abgabe auf Wasserkraftwerke. Zudem sollen die Fischereigebühren erhöht werden.
Weitere Vorschläge zur finanziellen Entlastung
Dem Landrat werden zudem vier Massnahmen unterbreitet, die in seine Zuständigkeit fallen. Sie weisen ein Entlastungspotenzial von knapp 500'000 Franken auf. Es handelt sich um die Erhöhung verschiedener Gebühren. Zudem sollen weniger Mittel in den Tourismusfonds fliessen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2025. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Regierungsrat dem Landrat die entsprechenden Verordnungsänderungen und der Landsgemeinde die Gesetzes- und Verordnungsänderungen vorlegen.
Das Entlastungspaket
Das Entlastungspaket wurde vom Regierungsrat letzten Oktober verabschiedet, um die finanzielle Lage des Kantons zu verbessern. Das Paket beinhaltet insgesamt 58 Massnahmen. 50 Massnahmen wurden bereits beschlossen und traten Anfang Jahr in Kraft.